Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorbemerkungen zu einzureichenden Referenzen
Zur Feststellung der Eignung, in Hinsicht auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit,werden mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen gefordert (vergleichbar= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwie-rigkeitsgrad auf).
Die Einreichung der Referenzen kann durch vollständiges Ausfüllen der beigefügten Referenzvordrucke, formlos auf einem Formblatt des Bieters oder mittels in der PQ* hinterlegten Referenzen erfolgen, sofern diese die festgelegten Mindestkriterien erfüllen.
Eine Referenz entfaltet ihren Wert für den Auftraggeber nur dann, wenn sie tatsächlich überprüfbar ist. Der Auftraggeber muss somit die Möglichkeit haben die vorgelegten Nachweise auf Richtigkeit zu prüfen (VK Hessen, Beschl. v. 18.12.2017, Az. 69d-VK-2-38/2017). Nach der Rechtsprechung muss eine Referenz nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann. Daher müssen die Bieter im Angebot den Referenzauftraggeber mit Name und Kontaktdaten nennen, um eine Überprüfung zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Auswertung der Referenz einfließen zu lassen.
Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen:
Mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen.
Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich Metallbauarbeiten vergleichbar sind.
Die Leistung wurde innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach-und fachgerecht, sowie mangelfrei(keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden.
DerAuftragswertmussmindestens160.000 EUR netto je Referenzbetragen.
Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Hinweis:
Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf(Beschl. v. 7.11.2018-Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen.
Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020-60.29-319/2019.005).Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.