- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Hutzler Baumanagement GmbH & Co. KG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im
Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- vorgesehener projektleitender Fachplaner 1 aus dem Fachgebiet Ingenieurbau
- vorgesehener Fachplaner 2 aus dem Fachgebiet Ingenieurbau
- vorgesehener Fachplaner 3 aus dem Fachgebiet Ingenieurbau
- Hinweis: Aufgrund des Umfangs der Maßnahme sind mindestens drei Fachplaner für die Objekt- und Tragwerksplanung vorzusehen, wobei einem Fachplaner maximal zwei Brücken zugeordnet werden dürfen. Eine Personalunion unter den Fachplanern ist nicht gestattet.
- Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion
- Angaben zum vorgesehenen zum vorgesehenen projektleitenden Fachplaner 1
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieur-bau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar)
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
3. Planung von mind. 2 denkmalgeschützten Eisenbahnbrücken in den Lph 1 bis 4 der Objekt- inklusive Tragwerksplanung in den Lph 2 und 3 (Planrechtsverfahren: Planfeststellungsbeschluss).
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen
Referenzen zum vorgesehenen projektleitenden Fachplaner 1
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 1 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
o Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Erbrachte Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
2. Projektgesamtwertumfang von mindestens 3 Mio. € netto wird anerkannt.
Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
- Angaben zum vorgesehenen Fachplaner 2
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieur-bau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar)
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
3. Planung von mind. 1 Eisenbahnbrücke in den Lph 1 bis 4 der Objekt- inklusive Tragwerksplanung in den Lph 2 und 3.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
Referenzen zum vorgesehenen Fachplaner 2
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 2 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
o Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
- Angaben zum vorgesehenen Fachplaner 3
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieur-bau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar)
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
3. Planung von mind. 1 Eisenbahnbrücke in den Lph 1 bis 4 der Objektplanung inklusive Tragwerksplanung in den Lph 2 und 3.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
Referenzen zum vorgesehenen Fachplaner 3
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 3 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
o Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.