Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BIM-Planungsleistung S-Bahn Halle Verlängerung von Verkehrsstationen, Lph 3+4, opt. 6/7 und 5
23FEI66746”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“BIM-Planungsleistung S-Bahn Halle Verlängerung von Verkehrsstationen, Lph 3+4, opt. 6/7 und 5”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle/Saale
Beschreibung der Beschaffung:
“Auszug aus der Leistungsbeschreibung: Für das Streckenprojekt G.011210656 "Bahnsteigverlängerungen S-Bahn Halle" werden im Stadtgebiet Halle insgesamt sechs...”
Beschreibung der Beschaffung
Auszug aus der Leistungsbeschreibung: Für das Streckenprojekt G.011210656 "Bahnsteigverlängerungen S-Bahn Halle" werden im Stadtgebiet Halle insgesamt sechs Verkehrsstationen umgebaut. Grund des Umbaus ist ein neues Fahrzeugkonzept des Aufgabenträgers. Hierzu müssen die im Folgenden aufgelisteten sechs Verkehrsstationen eine Verlängerung der Bahnsteige bis 2027 erfahren. Gemäß Projektauftrag wäre hier eine Vorplanung notwendig, um den Zeitplan einhalten zu können wurde der Variantenentscheid allerdings vorgezogen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sind in den Ausschreibungsunterlagen zu finden. Des Weiteren sind zu den Hinweisen im Folgenden die Entscheidungen bereits vermerkt. Es geht hier darum, dass die Richtung der Verlängerung und die Art der Verlängerung (Erweiterung oder Neubau) bereits festgelegt wurden. Weitere Vorbetrachtungen wurden im Zuge der vorgelagerten Machbarkeitsstudie untersucht, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – die Erläuterungsberichte – liegen der Ausschreibung bei.
Die Planung startet formal mit der Leistungsphase 3 über alle Gewerke hinweg, die Grundlagenermittlung wird aber zu Teilen mit vergütet, um eine umfassende Basis für eine EP/GP schaffen zu können. Folgendes ist an den einzelnen Stationen, ergänzend zu den Angaben des Projektauftrags, umzusetzen:
1. Halle Trotha: a) Bahnsteig 1; b) Erweiterung konventioneller Bauweise um ca. 15m in südliche Richtung.
2. Halle Wohnstadt Nord: a) Bahnsteig 1; b) Neubau im Zuge der Verlängerung (beidseitig um ca. 45 m gesamt) in konventioneller Bauweise.
3. Halle Zoo: a) Bahnsteig 1; b) Neubau im Zuge der Verlängerung (beidseitig um ca. 36 m gesamt) in konventioneller Bauweise.
4. Halle Dessauer Brücke: a) Bahnsteig 1; b) Neubau im Zuge der Verlängerung in konventioneller Bauweise um ca. 40m in Richtung Westen.
5. Halle Steintorbrücke: a) Bahnsteige 1 und 2; b) Erweiterung konventioneller Bauweise um ca. 35m Richtung Norden.
6. Halle Südstadt: a) Bahnsteige 1 und 2; b) Neubau im Zuge der Verlängerung (um ca. 40 m Richtung Osten) in konventioneller Bauweise.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): BIM-Abwicklungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): BIM-Terminplan
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80%
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Durch Vereinbarung von Optionen (Siehe Punkt II.2.11)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionen: Leistungsphase 6 und 7 / Leistungsphase 5. Die Zeiten für die optionalen Leistungen werden ggf. bei Übertragung der optionalen Leistungen vereinbart.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
1) BIM-Abwicklungsplan (BAP):
Für die Angebotswertung wird der BAP wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
1) BIM-Abwicklungsplan (BAP):
Für die Angebotswertung wird der BAP wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet:
5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat.
Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5
2) BIM-Terminplan:
Für die Angebotswertung wird der Terminplan wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält der Terminplan der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat.
Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5
3) Honorar (übertragene und optionale Leistungen):
Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung, dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Planungs-Projektleiter: aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau.
Mindestens 1 Referenzprojekte welche die Erstellung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Planungs-Projektleiter: aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau.
Mindestens 1 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Technische Ausrüstung für AG440 Starkstromanlagen
- Technische Ausrüstung für AG450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen
- Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens Lph 7 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 2 Mio € netto die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichwertig anerkanntem Abschluss.
2) BIM-Koordinator: Ingenieur mit mindestens Berufserfahrung in der Planungsleitung von Schieneninfrastrukturprojekten. Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt nach BIM-Methodik für ein Schieneninfrastrukturprojekt in Lph 1|2 oder 3|4. Das benannte Projekt muss sich mind. In der Lph 3 (abgeschlossen) befinden.
Es werden nur Projekte nach BIM-Methodik mit einem Gesamtwertumfang größer 2 Mio. € netto anerkannt. Im Referenzprojekt wurden außerdem die BIM-Kernelemente angewendet:
- BIM-Abwicklungsplan (BAP)
- 3-dimensionales Planen
- Gemeinsame Nutzung Datenumgebung (PKP)
- Planungsbesprechung mit digitalen Modellen
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichwertig anerkanntem Abschluss im Fachgebiet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): entfällt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
Planung Oberleitungsanlagen
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik
--Planung LST - Anlagen
Planung elektrotechnische Anlagen
--Planung von elektrotechnischen Energieanlagen
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-29 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Leipzig
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 094-291564 (2023-05-11)