Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung
Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen
benannt werden. Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz im Zeitraum 2013 - 2023 vorzulegen. Die Referenz
gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters in folgenden Punkten überzeugend belegt:
Gute Erfahrungen in der Biotop- und/oder FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in Bayern; Erfahrung in der
Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw.
ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung;gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher
Abschluss des Projektes.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis die Formblätter "Projektteam" sowie "Persönliche_Referenzen"
2.Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.
Die Kartierung ist mit maximal 7 Kartierern durchzuführen.
Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.
Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam" (siehe Anlagen)
3.Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen
oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen
Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in BayernNachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"
4.Zeitplan
Es muss ein tabellarischer Zeitplan des geplanten Kartiereinsatzes für die jeweilige Kartiersaison erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass zur optimalen Erfassung der Biotope gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen (insb. der Mähwiesen und der Grünlandbiotoptypen vor dem ersten Schnitt bzw. vor der 1. Nutzung) zur Hauptkartierungszeit im Frühsommer (Mai/Juni) und Hochsommer (Juli/August) ausreichend umfangreiche Kartierungstätigkeiten stattfinden.
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Zeitplanung" (siehe Anlagen)
5.GIS und Access Kenntnisse
Mindestens einer der im Personaleinsatzplan eingesetzten Personen muss spezielle GIS- und Access-Kenntnisse besitzen, die für die Erfüllung der Leistungen gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen benötigt werden.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"