Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BiZe BA f - Fliesenarbeiten
SMARB-2023-0020
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fliesenarbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marbach am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern und Verlegen von Boden- und Wandfliesen inklusive Abdichtungsarbeiten in Toilettenanlagen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2024-01-19 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 154-491473
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-13
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-13
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Marbach am Neckar - StadtbauamtMarktstraße 34 Zimmer 21471672 Marbach am NeckarDeutschland”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landratsamt Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 185-579315 (2023-09-21)