Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Eignungsnachweise, mit dem Angebot einzureichen:
1.
REFERENZOBJEKTE DES BIETERS
Es sind jeweils drei zwischen 2014 und 2025 fertiggestellte Referenzprojekte für die Bereiche
- Gipsspachtel Wände Q3
- Gipsspachtel Decken Q3
- Kalkspachtel Wände Q2
vorzustellen:
jeweils mit folgenden Angaben:
a) Bezeichnung des Bauvorhabens
b) Bauherr, Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner)
c) vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachauftragnehmer)
d) Ort der Ausführung
e) Ausführungszeitraum
f) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
g) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
h) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
2.
SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG
Durch den Bieter ist zu bestätigen, dass das geplante Personal den Sicherheitsanforderungen entspricht, so dass bei einer entsprechenden Überprüfung die Sicherheitsfreigaben erteilt werden können.
- Erklärung zum Geheimschutz
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.