Unter
https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Vom BLB NRW wird eine digitale Bieteroberfläche zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Erstellung Ihres bepreisten Leistungsverzeichnisses, als Bestandteil des elektronischen Angebotes, im Rahmen der Ausschreibung der Infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen
unterstützt. Hierzu nutzen Sie bitte den in Link:
https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=DC74C5D02D3932894D67
Der vollständige "Finale Ausdruck" (NICHT ENTWURF) aus der digitalen Bieteroberfläche ist dem elektronischen Angebot zwingend als Anhang in Dateiform (pdf) beizufügen.
Im Falle der Unterschreitung von Leistungskennwerten beachten Sie bitte den Hinweis in Kapitel 5.1.5 des Leitfadens digitale Bieteroberfläche zur Angebotsbearbeitung. Sollte eine Unterschreitung der Leistungskennwerte bei Angebotsprüfung seitens AG festgestellt werden, hat der Bieter auf besondere Anforderung des Auftraggebers eine Erläuterung einzureichen.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Leistungsbeginn: abweichend vom Vertragsbeginn am 01.06.24
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung besteht die Verpflichtung zur Besichtigung des Objekts (WE8241). Es wird auf die zusätzlichen Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis und der Allgemeinen Informationen verwiesen.
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht dringend zu beachten.
Bei der ausgeschriebenen WE handelt es sich um ein Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit gem. Ziffer 8.2 der Vertragsbedingungen IGM. Daher gelten in einigen Gebäudebereichen (50% der gesamten Reinigungsflächen) zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für das eingesetzte Personal.
Zur Ausführung der Unterhaltsreinigung in diesen Bereichen ist eine besondere Sicherheitsüberprüfung des Personals des Auftragnehmers (siehe Punkt 8.2 der Vertragsbedingungen) gem. § 11 Abs. 1, Nr.3, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW (Ü2) erforderlich. Die positiv bestätigte Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals ist also zwingend notwendig! Ferner sollte der AN über eine ausreichende sicherheitsüberprüfte Personalreserve verfügen, um auf Personalausfall (z.B. bei Erkrankung, Urlaub) unverzüglich reagieren zu können.
Sofern Mitarbeiter des AN diesen Sicherheitsinteressen der Kunden des AG in diesen Gebäuden nicht genügen, kann der Einsatz in diesen Gebäuden ohne Angabe von Gründen verweigert werden und der Auftragnehmer gerät mit der Durchführung seiner Leistungen in Verzug.
In den Gebäudeteilen, die nicht als Sicherheitsbereiche definiert sind, kann der Auftrag auch durch nicht sicherheitsüberprüftes Personal ausgeführt werden.
Für die Kalkulation ist von einem 50% Anteil der sicherheitsrelevanten Bereiche an der gesamten Reinigungsfläche auszugehen.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1DZJRY1F