Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"

Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG

Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.

Deadline

Deadline 2026-09-18

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"
Referenznummer: BEG Herne - 14a
Kurze Beschreibung:
Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: BEG Herne - 14a
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das ehemalige Steinkohlekraftwerk Shamrock lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom und Fernwärme mit einer Leistung von 300,0 MW. Es liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, jedoch ist die Kraftwerktechnik noch weitestgehend installiert. Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen, die jedoch außerhalb des Planungsgebietes liegt. Die nicht mehr genutzten Gebäudeteile sollen einer neuen Nutzung zugeführt oder rückgebaut werden. Um die Rahmenbedingungen für eine Neuplanung definieren zu können, ist eine Bestanduntersuchung und hier insbesondere eine Schadstoffuntersuchung notwendig. Mit den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung kann anschließend eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Nachfolgenutzungen der Gebäudeteile bzw. notwendige Rückbauszenarien als Voraussetzung zur Weiternutzung des Areals formuliert werden. Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie beschafft. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können, und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistung ist abnahmereif bis zum 29.01.2027 zu erbringen. Mit einer Auftragserteilung ist Ende Oktober zu rechnen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Herne
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Dieses Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV nach seiner Wahl zur Verfügung. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular I), sofern zutreffend - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular II) - Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (selbst beizubringen) - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular III) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 23. Juni 2023 (Formular IV)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular V) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffsanierungsarbeiten (Formular VI.1) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung (Formular VI.2) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektleiter (Formular VII.1) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektingenieure (Formular VII.2)
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher (Formular VIII), sofern zutreffend - Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Formular IX), sofern zutreffend
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE32558700809
Postanschrift: Langekampstraße 36
Postleitzahl: 44652
Postort: Herne
Region: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.mager@luther-lawfirm.com 📧
Telefon: +49 201922024014 📞
URL: https://www.blumenthalhoch3.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VM7DW#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 02514111604
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-1604 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-573323 (2026-08-18)