Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (nachfolgend SKK genannt) im Rahmen eines europaweiten Offenen Verfahrens nach VgV ist der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von 22 Blutgasanalyse-Geräten einschließlich einer vollständig integrierten Datenmanagement-Software, sowie die betriebsbereite und funktionsgerechte Einführung von Blutgasanalysegeräte und die Lieferung aller benötigten Reagenzien, Kontrollen und sonstigen Verbrauchsmaterialien (Druckerpapier, Kapillarröhrchen, Wartungs-Kit, Ersatzteile, Kalibrierlösungen, Gerinselfänger, Astrup-Spritzen) und Implementierung der Geräte- /Datenmanagement-Software für die Überwachung der dezentrale Blutgasanalytik des SKK durch das Zentrallabor.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blutgasanalyse-Geräte
Referenznummer: 2025000370
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (nachfolgend SKK genannt) im Rahmen eines europaweiten Offenen Verfahrens nach VgV ist der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von 22 Blutgasanalyse-Geräten einschließlich einer vollständig integrierten Datenmanagement-Software, sowie die betriebsbereite und funktionsgerechte Einführung von Blutgasanalysegeräte und die Lieferung aller benötigten Reagenzien, Kontrollen und sonstigen Verbrauchsmaterialien (Druckerpapier, Kapillarröhrchen, Wartungs-Kit, Ersatzteile, Kalibrierlösungen, Gerinselfänger, Astrup-Spritzen) und Implementierung der Geräte- /Datenmanagement-Software für die Überwachung der dezentrale Blutgasanalytik des SKK durch das Zentrallabor.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (nachfolgend SKK genannt) im Rahmen eines europaweiten Offenen Verfahrens nach VgV ist der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von 22 Blutgasanalyse-Geräten einschließlich einer vollständig integrierten Datenmanagement-Software, sowie die betriebsbereite und funktionsgerechte Einführung von Blutgasanalysegeräte und die Lieferung aller benötigten Reagenzien, Kontrollen und sonstigen Verbrauchsmaterialien (Druckerpapier, Kapillarröhrchen, Wartungs-Kit, Ersatzteile, Kalibrierlösungen, Gerinselfänger, Astrup-Spritzen) und Implementierung der Geräte- /Datenmanagement-Software für die Überwachung der dezentrale Blutgasanalytik des SKK durch das Zentrallabor.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Blutanalysegeräte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 33b33ca8-fda6-4fee-90af-abacc62d15ad
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
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Postleitzahl: 76133
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 4 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-06 18:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 147 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-27 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 9d88d97a-0f77-4b2e-badf-f32f30b993ab
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
SDie Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Herunterladen von der Vergabeplattform zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen,
damit der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit verbleibt, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
SDie Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Herunterladen von der Vergabeplattform zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen,
damit der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit verbleibt, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-467491 (2026-07-06)