Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY), ein Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, plant den Neubau eines Forschungsgebäudes auf dem DESY-Campus in Zeuthen, am Zeuthener See. Das Gebäude wird das Science Data Management Centre (SDMC) für das Zukunftsprojekt "Cherenkov Telescope Array CTA" mit Sitz des wissenschaftlichen Direktors aufnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bodenbelagsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Postanschrift: Platanenallee 6
Postort: Zeuthen
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Dahme-Spreewald🏙️
URL: http://www.desy.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG616B/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Nadine Listl
Telefon: +49 40500360480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG616B🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung bürgerlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des CTA Science Data Management Centre von DESY am Standort Zeuthen (Brandenburg)
022VE114-2”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY), ein Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, plant den Neubau eines Forschungsgebäudes auf dem DESY-Campus...”
Kurze Beschreibung
Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY), ein Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, plant den Neubau eines Forschungsgebäudes auf dem DESY-Campus in Zeuthen, am Zeuthener See. Das Gebäude wird das Science Data Management Centre (SDMC) für das Zukunftsprojekt "Cherenkov Telescope Array CTA" mit Sitz des wissenschaftlichen Direktors aufnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bodenbelagsarbeiten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die folgenden Bodenbelagsarbeiten:
- Bodenbeläge (textile Beläge, Linoleum, Kautschuk, Parkettbelag, Sauberlaufmatten Windfang)
- Fugen und Profile
- Besondere Schutzmaßnahmen/ Schutzabdeckungen
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-09-12 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stundenlohnarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den...”
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen:
PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß FBl. 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Bodenbelagsarbeiten) (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1. Oktober 2018) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. DESY kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 2022 (RUS-Sanktionen) vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 2022 (RUS-Sanktionen) vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (FBl. 235) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind die Nachunternehmen mit FBl. 236 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für den/die benannten Nachunternehmer einzureichen (vgl. FBl. 211).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Auftragnehmer wurde beendet. Um den Bauablaufplan einhalten zu können, musste die Angebotsfrist auf 20 Tage...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Auftragnehmer wurde beendet. Um den Bauablaufplan einhalten zu können, musste die Angebotsfrist auf 20 Tage verkürzt werden. Anderenfalls könnten die Termine für die Folgegewerke nicht eingehalten werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15.10.2023 an DESY über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG616B
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 191-596802 (2023-09-29)