Der Bereich Verkehrsanlagen beabsichtigt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der EWP sowie der NGP, die Instandsetzungsmaßnahme der Brandenburger Straße im Bereich von der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Beginn des Platzes am Brandenburger Tor - koordiniert mit der Leitungsertüchtigung - durchzuführen. Dabei obliegt der EWP die Planung und Durchführung des Leitungsbaus für Trinkwasser, Abwasser sowie - insoweit im Auftrag der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) - für die Elektro- und Gasleitungen und Fernwärme. Der LHP obliegt die Planung und Durchführung der Verkehrsanlagen, der Regenentwässerung (Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen) sowie die notwendigen Verlegungen anderer Medien (z.B. Elektroplanung und Anschlüsse Trinkwasser/Abwasser für Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt). Die Verkehrsfläche der Brandenburger Straße weist über die gesamte Fläche des Großpflasters Schäden durch lockere Pflastersteine auf. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit soll der Bereich mittels neuer Befestigung instandgesetzt werden. Zudem sollen im unterirdischen Bauraum Leitungen verlegt und ausgetauscht sowie Hausanschlüsse neu gebaut werden. Zur Schaffung weitgehender Barrierefreiheit, sollen Blindenleiteinrichtungen und unterirdische Leerrohrtrassen für Kabel/Leitungen bei Weihnachtsmarkt o.a. realisiert werden Die Ausschreibung beinhaltet den 3. Bauabschnitt der Bauleistung der Instandsetzungsmaßnahme Dortustraße-Lindenstraße, wobei der Leitungsbau teilweise über den Kreuzungsbereich der Dortustraße hinausgeht. Folgende Baulose sind vorgesehen: Baulos 0: Allgemeine Leistungen Baulos 1: EWP Leitungsbau TW und AW Baulos 2: LHP Leitungsbau Baulos 3: NGP Leitungsbau Baulos 4: Straßenbau
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandenburger Straße Instandsetzung 3. BA
Referenznummer: OV-B-474-129-26
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Verkehrsanlagen beabsichtigt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der EWP sowie der NGP, die Instandsetzungsmaßnahme der Brandenburger Straße im Bereich von der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Beginn des Platzes am Brandenburger Tor - koordiniert mit der Leitungsertüchtigung - durchzuführen. Dabei obliegt der EWP die Planung und Durchführung des Leitungsbaus für Trinkwasser, Abwasser sowie - insoweit im Auftrag der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) - für die Elektro- und Gasleitungen und Fernwärme. Der LHP obliegt die Planung und Durchführung der Verkehrsanlagen, der Regenentwässerung (Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen) sowie die notwendigen Verlegungen anderer Medien (z.B. Elektroplanung und Anschlüsse Trinkwasser/Abwasser für Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt). Die Verkehrsfläche der Brandenburger Straße weist über die gesamte Fläche des Großpflasters Schäden durch lockere Pflastersteine auf. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit soll der Bereich mittels neuer Befestigung instandgesetzt werden. Zudem sollen im unterirdischen Bauraum Leitungen verlegt und ausgetauscht sowie Hausanschlüsse neu gebaut werden. Zur Schaffung weitgehender Barrierefreiheit, sollen Blindenleiteinrichtungen und unterirdische Leerrohrtrassen für Kabel/Leitungen bei Weihnachtsmarkt o.a. realisiert werden Die Ausschreibung beinhaltet den 3. Bauabschnitt der Bauleistung der Instandsetzungsmaßnahme Dortustraße-Lindenstraße, wobei der Leitungsbau teilweise über den Kreuzungsbereich der Dortustraße hinausgeht. Folgende Baulose sind vorgesehen: Baulos 0: Allgemeine Leistungen Baulos 1: EWP Leitungsbau TW und AW Baulos 2: LHP Leitungsbau Baulos 3: NGP Leitungsbau Baulos 4: Straßenbau
Der Bereich Verkehrsanlagen beabsichtigt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der EWP sowie der NGP, die Instandsetzungsmaßnahme der Brandenburger Straße im Bereich von der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Beginn des Platzes am Brandenburger Tor - koordiniert mit der Leitungsertüchtigung - durchzuführen. Dabei obliegt der EWP die Planung und Durchführung des Leitungsbaus für Trinkwasser, Abwasser sowie - insoweit im Auftrag der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) - für die Elektro- und Gasleitungen und Fernwärme. Der LHP obliegt die Planung und Durchführung der Verkehrsanlagen, der Regenentwässerung (Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen) sowie die notwendigen Verlegungen anderer Medien (z.B. Elektroplanung und Anschlüsse Trinkwasser/Abwasser für Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt). Die Verkehrsfläche der Brandenburger Straße weist über die gesamte Fläche des Großpflasters Schäden durch lockere Pflastersteine auf. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit soll der Bereich mittels neuer Befestigung instandgesetzt werden. Zudem sollen im unterirdischen Bauraum Leitungen verlegt und ausgetauscht sowie Hausanschlüsse neu gebaut werden. Zur Schaffung weitgehender Barrierefreiheit, sollen Blindenleiteinrichtungen und unterirdische Leerrohrtrassen für Kabel/Leitungen bei Weihnachtsmarkt o.a. realisiert werden Die Ausschreibung beinhaltet den 3. Bauabschnitt der Bauleistung der Instandsetzungsmaßnahme Dortustraße-Lindenstraße, wobei der Leitungsbau teilweise über den Kreuzungsbereich der Dortustraße hinausgeht. Folgende Baulose sind vorgesehen: Baulos 0: Allgemeine Leistungen Baulos 1: EWP Leitungsbau TW und AW Baulos 2: LHP Leitungsbau Baulos 3: NGP Leitungsbau Baulos 4: Straßenbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: OV-B-474-129-26
Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme greifen die Gewerke logistisch ineinander über und sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Bauleistungen des Leitungs- und Straßenbaus sind zeitlich und baulogistisch nicht zu trennen. Die Gewerke/Lose können nicht hintereinander abgearbeitet werden, sondern müssen teilweise parallel laufen bzw. flexibel koordiniert werden. Aus diesem Grund ist eine Vergabe der Leistung in Losen gem. § 97 Abs. 4 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Es erfolgt eine Unterteilung in Baulose.
Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme greifen die Gewerke logistisch ineinander über und sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Bauleistungen des Leitungs- und Straßenbaus sind zeitlich und baulogistisch nicht zu trennen. Die Gewerke/Lose können nicht hintereinander abgearbeitet werden, sondern müssen teilweise parallel laufen bzw. flexibel koordiniert werden. Aus diesem Grund ist eine Vergabe der Leistung in Losen gem. § 97 Abs. 4 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Es erfolgt eine Unterteilung in Baulose.
Zusätzliche Informationen:
Die Maßnahme wird gefördert durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg. Siehe Besondere Vertragsbedingungen: 1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 15.04.2028 (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 Leitungsverlegung Fahrbahn Nord inkl. Deckenschluss spätestens 14.11.2026 (Leistung EWP/NGP Trinkwasserhauptleitung/ Gashauptleitung genaue Beschreibung der Arbeiten im Baulos 3) 1.3.2 komplette Leitungsverlegung für EWP/NGP = spätestens 20.11.2027)
Die Maßnahme wird gefördert durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg. Siehe Besondere Vertragsbedingungen: 1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 15.04.2028 (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 Leitungsverlegung Fahrbahn Nord inkl. Deckenschluss spätestens 14.11.2026 (Leistung EWP/NGP Trinkwasserhauptleitung/ Gashauptleitung genaue Beschreibung der Arbeiten im Baulos 3) 1.3.2 komplette Leitungsverlegung für EWP/NGP = spätestens 20.11.2027)
Brandenburger Straße, Potsdam, im genannten Abschnitt. Über die Lage, den Zustand der Maßnahmenflächen und der Zufahrten sowie über alle sonstigen Begebenheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes zu unterrichten. Er kann aus Nichtkenntnis der örtlichen Verhältnisse bei der Angebotsabgabe keine späteren Nachforderungen ableiten. Sämtliche in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Bedingungen sind in den Pauschal- bzw. Einheitspreisen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch, wenn keine separaten Positionen im LV aufgeführt sind.
Brandenburger Straße, Potsdam, im genannten Abschnitt. Über die Lage, den Zustand der Maßnahmenflächen und der Zufahrten sowie über alle sonstigen Begebenheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes zu unterrichten. Er kann aus Nichtkenntnis der örtlichen Verhältnisse bei der Angebotsabgabe keine späteren Nachforderungen ableiten. Sämtliche in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Bedingungen sind in den Pauschal- bzw. Einheitspreisen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch, wenn keine separaten Positionen im LV aufgeführt sind.
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Postleitzahl: 14469
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2028-04-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A EU.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-26 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A EU.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestjahresumsatz Nachweis eines Mindestjahresumsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) in Höhe von jeweils 2,5 Mio EUR brutto.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und mind. 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und mind. 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard - FW o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1 - Gas o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301) - TW/ ADL o mind. DVGW Zertifikat W3 - Kanal, Abwasser o mind. RAL Gütezeichen AK3 o mind. Gütezeichen S, I, R und D - Elektro Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: o Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) o Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB o Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) o namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen o Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV o Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: o Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung o Gießharztechnik Niederspannung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard - FW o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1 - Gas o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301) - TW/ ADL o mind. DVGW Zertifikat W3 - Kanal, Abwasser o mind. RAL Gütezeichen AK3 o mind. Gütezeichen S, I, R und D - Elektro Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: o Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) o Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB o Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) o namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen o Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV o Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: o Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung o Gießharztechnik Niederspannung
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106) und 105 HVA-B Vorlage Verpflichtungserklärung. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106) und 105 HVA-B Vorlage Verpflichtungserklärung. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Eignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der…
… technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.1 HVA-B Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 107 HVA-B Eigenerklärung Eignung) und Verpflichtungserklärung (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
… wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.2 HVA-B Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 107 HVA-B Eigenerklärung Eignung) und Verpflichtungserklärung (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 103 HVA-B Erklärung Unteraufträge Nachunternehmerleistungen) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist). ggf. FB 107 HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung, EEE oder Präqualifizierungsnachweis der vorgesehenen Nachunternehmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 103 HVA-B Erklärung Unteraufträge Nachunternehmerleistungen) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist). ggf. FB 107 HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung, EEE oder Präqualifizierungsnachweis der vorgesehenen Nachunternehmen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage mind. einer geeigneten Referenz über die abgeschlossene Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Abgeschlossene bauliche Umsetzung einer kombinierten Leitungs- und Straßenbaumaßnahme innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Leistung hat mindestens die Neuverlegung einer Ver- oder Entsorgungsleitung mit anschließendem Straßen-/Gehwegbau zu beinhalten. Die Referenzmaßnahme muss einen Gesamtauftragswert von mindestens 1,7 Mio EUR netto aufweisen. Anzugeben sind: die Bezeichnung der Leistung (Auftragsgegenstand), der Auftragswert, der Ausführungszeitraums sowie den Namen des Auftraggebers.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage mind. einer geeigneten Referenz über die abgeschlossene Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Abgeschlossene bauliche Umsetzung einer kombinierten Leitungs- und Straßenbaumaßnahme innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Leistung hat mindestens die Neuverlegung einer Ver- oder Entsorgungsleitung mit anschließendem Straßen-/Gehwegbau zu beinhalten. Die Referenzmaßnahme muss einen Gesamtauftragswert von mindestens 1,7 Mio EUR netto aufweisen. Anzugeben sind: die Bezeichnung der Leistung (Auftragsgegenstand), der Auftragswert, der Ausführungszeitraums sowie den Namen des Auftraggebers.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5: Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Siehe Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5: Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbed. gem. § 16 VOB/B. Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 30 Kalendertage festgelegt. Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Baulos 0 - Allgemeine Leistungen > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 1 - EWP Leitungsbau (Wassermedien) > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 2 - LHP Leitungsbau > Rechnungslegung direkt an LHP (Bruttobetrag) Baulos 3 - NGP Leitungsbau (Energiemedien) > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 4 - Straßenbau > Rechnungslegung direkt an LHP (Bruttobetrag)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsbed. gem. § 16 VOB/B. Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 30 Kalendertage festgelegt. Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Baulos 0 - Allgemeine Leistungen > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 1 - EWP Leitungsbau (Wassermedien) > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 2 - LHP Leitungsbau > Rechnungslegung direkt an LHP (Bruttobetrag) Baulos 3 - NGP Leitungsbau (Energiemedien) > Rechnungslegung direkt an NGP (Nettobetrag) Baulos 4 - Straßenbau > Rechnungslegung direkt an LHP (Bruttobetrag)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (2) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (3) Bauablaufplan (Entwurf)
(1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (2) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (3) Bauablaufplan (Entwurf)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 107). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 107). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKS8#
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-364673 (2026-05-26)