Beschreibung der Beschaffung
Das gesamte Hochhaus wird durch eine Hochdruckwassernebellöschanlage, folgend kurz
HDWNLA, geschützt. Diese wurde im Jahr 2018 installiert und bleibt bestehen. Ohne eine
funktionstüchtige HDWNLA ist der Betrieb des Hochhauses (FSZ) nicht zulässig. In den
Schächten der Treppenhäuser B und C (3. OG bis 14. OG) befinden sich derzeit die
Hauptverteilleitungen einschl. der Bereichsventile (Etagenabsperrungen) für die
HDWNLA. Im Zuge der Ausführung ist dafür Sorge zu tragen, dass die
Hauptverteilleitungen einschließlich der Etagenabsperrungen während der Bautätigkeit
gegen mechanische Beschädigungen sicher geschützt sind. Die Etagenabsperrungen
müssen zugänglich bleiben. Hierbei ist zu beachten, dass während der Umbauarbeiten
mit z. B. langen Rohrstücken auf engstem Raum hantiert wird.
Sollten es unerlässlich sein, im Zuge der Umbauarbeiten Teilbereiche der HDWNLA außer
Betrieb zu nehmen oder Umbaumaßnahmen durchzuführen, ist dieses zwingend in
Abstimmung mit dem Anlagenersteller (Fa. Callies) eigenverantwortlich durch das
Planungsbüro zu organisieren. Die Abteilung VT (Anlagenverantwortlicher) wird
informiert. Die Arbeiten können alleinig durch den Anlagenersteller Fa. Callies
durchgeführt werden, dies ist entsprechend zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Außerbetriebnahmen sind vorgeschriebene Kompensationsmaßnahmen
gemäß Handlungsanweisung zu beachten. Die Auflistung der Kompensationsmaßnahmen
(Handlungsanweisung) muss bei der Abteilung VT angefordert werden. Die Umsetzung
der Kompensationsmaßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch das Planungsbüro, die
Abteilung VT des rbb unterstützt.
Bei der Planung der Befestigungskonstruktion zur Befestigung der TGA Medien in den
Schächten ist darauf zu achten, dass daraus keine Änderungen an der vorhandenen
HDWNLA erfolgen. Sollten es unerlässlich sein, im Zuge der Planung Teilbereiche der
HDWNLA zu ändern oder Umbaumaßnahmen durchzuführen, ist dieses zwingend in
Abstimmung mit dem Anlagenersteller (Fa. Callies) eigenverantwortlich durch das
Planungsbüro abzustimmen.
Für das Gewerk Sprinklertechnik sind unter Berücksichtigung der rbb?Planungsstandards HLSK (siehe Anlage) die folgenden Leistungen im Rahmen der
beauftragten Leistungsphasen zu erbringen:
Treppenhaus B:
- Die vorhandene Sprinklerinstallation soll möglichst nicht verändert werden
- Die Befestigung der Installationen ist auf Übereinstimmung mit dem
Brandschutznachweis zu überprüfen
- Bei fehlerhafter Befestigung ist der genehmigte Zustand herzustellen
- eindeutige Beschriftungen der vorhandenen Installationen sind zu ergänzen,
wenn sie fehlen
Gemäß dem aktuellem Brandschutznachweis ist es erforderlich, die HDWNLA um die
Etagen 2.UG bis 2.OG an Treppe B zu erweitern. Durch das Büro ZHN ist eine Erweiterung
geplant und mit den Sachverständigen für Brandschutz und Löschanlagen vorabgestimmt
worden.
- die vorhandenen Planungsergebnisse des Büros ZHN sind prüfen, zu ergänzen
und ausführungsreif fertig zu stellen
- die notwendigen Leitungsführungen und Leitungswege in Schächten, Fluren und
Kellerzentralen sind mit allen Planungsbeteiligten (v. a Bau, Statik) abzustimmen
- fehlende Durchbruchsplanung ist zu erstellen
- Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen an Befestigung und
Durchführungen und im Keller auch die Leitungsführung (Begleitsprinklerung)
Treppenhaus C:
Im Schacht C und dem angrenzenden ehemaligen Aufzugsschacht sollen auf Flurniveau
Fußböden (Gitterroste/Beton) in jeder Etage eingezogen werden. Die bauliche Planung
hierüber besteht in großen Teilen, wenn auch nicht im Detail. Am Grundprinzip soll
festgehalten werden.
Im Schacht C ist im Bestand ein Baugerüst für die Überwindung der Etagen verbaut. Der
Zugang befindet sich an den Zwischenpodesten durch Luken in unterschiedlichen Höhen.
Sämtliche Installationen der technischen Gebäudeausrüstung sind auf das aktuelle Niveau
der Zwischenpodeste angepasst. Geplant ist, den Bestand komplett zu erneuern. Für die
Sprinkleranlage bedeutet dies den folgenden Aufwand:
- Überprüfung der Entwurfsplanung Sprinklertechnik Büro ZHN
- Überarbeitung, Ergänzung und Vervollständigung der vorliegenden Planung,
wenn möglich
- Beachtung der Brandschutzvorgaben an Befestigung und Durchführungen
- Aufbau eines Parallelstrangs im Flur an definierter Stelle und Anschluss an den
Bestand im Bereich der Schnittstellen wiederherstellen - Ausfallzeit der
Löschanlage im Bereich C so kurz wie möglich, Kompensationsmaßnahmen
notwendig!
- nach der Sanierung des Schachtes und der Installation des Raumgerüstes/der
Decken Einbau des neuen Stranges C mit Etagenventilen sowie des
Schachtschutzes
- Umschluss und Wiederinbetriebnahme am neuen Standort
- Rückbau des Provisoriums im Flur
- Erstellung eines Umschlusskonzeptes mit Planung der notwendigen
Kompensationsmaßnahmen - Abstimmung und Genehmigung durch rbb,
Sachverständige und ggf. Feuerwehr notwendig