Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2

DB Netz AG (Bukr 16)

Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-19 Auftragsbekanntmachung
2023-06-26 Ergänzende Angaben
2023-07-03 Ergänzende Angaben
2023-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 23FEI66873
Kurze Beschreibung:
Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufschlussbohrungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aufschlussbohrungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: marc.kessler@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872584 📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ccc45e3b-72fc-4f52-b547-53a9424f08b6 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ccc45e3b-72fc-4f52-b547-53a9424f08b6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Datum des Beginns: 2023-09-05 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-372938
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise gem. der Anlage "23FEI66873_0.1.1-Anlage zum Anschreiben - Techn. Eignungskriterien v2" der Ausschreibungsunterlagen einzureichen:
Referenzen:
Der Bieter muss eine Referenz zu Punkt 1 sowie eine Referenz zu Punkt 2 oder eine Referenz, welche die Anforderungen zu Punkt 1 und Punkt 2 gemeinsam erfüllen, vorlegen. Die Referenz(en) müssen in den letzten zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen sein und die folgenden Anforderungen erfüllen:
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1. eine Schrägbohrung im Festgestein mit mindestens 60 m Länge mit einer Neigung von 45° oder flacher gegen die Horizontale und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben (Mindestkerndurchmesser 100 mm) im Rahmen eines Infrastrukturprojektes
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse der Bohrung und Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
2. eine preventergestützte Kernbohrung mit mindestens 50 m Aufschlusstiefe im Festgestein (Felsanteil min. 30 m) und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben
(Mindestkerndurchmesser 100 mm).
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne der Bohrung mit Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
Geräteanforderungen:
Der Bieter muss nachweisen, dass ihm für die Ausführung ein Bohrgerät mit folgenden Mindestanforderungen zur Verfügung steht:
- Bohrverfahren: Seilkernverfahren
- Bohrturmneigung: lotrecht / schräg bis 15°
- Kraftdrehkopf Drehmoment: 10.000 Nm
- Bohrseilwinde: 30 kN
- Spülpumpenförderstrom: 200 Liter/min bei 12 bar
- Fahrwerk: ein Gerät mit Radfahrwerk oder mit Raupenfahrwerk
Der Nachweis ist über die Vorlage der Datenblätter mit Angabe des Baujahrs zu erbringen.
Eignung Personal:
Seitens des Bieters ist mindestens ein qualifizierter Bohrgeräteführer mit min. 10 Jahren Erfahrung als Geräteführer im Bereich Erkundungsbohrungen mit Erfahrung mit Schrägbohrungen mit durchgehendem Kerngewinn und Bohrungen mit Preventereinsatz zu benennen.
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Nachzuweisen über eine vom Bieter selbst erstellte und unterzeichnete und mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärung.
Hinweis:
Mit Benennung des oder der Bohrgeräteführer(s) verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall den bzw. diese Mitarbeiter zur Abwicklung der gegenständlichen Leistung einzusetzen. Ein Austausch des benannten Personals ist nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Auftraggeber möglich.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutsche Bahn AG
Richelstraße 3
80634 München
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kessler, Marc
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ccc45e3b-72fc-4f52-b547-53a9424f08b6 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-S - Beschaffung Infrastruktur Region Süd
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Ingenieurbüro Boley Geotechnik GmbH
4. Planungsgruppe PGBN
5. SIGNON Deutschland GmbH
6. INGE PA2 Ostermünchen-Innleiten c/o DB Enginieering & Consulating (DB Engineering & Consulting GmbH, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Geoconsult ZT GmbH, IGT Geotechnik und Tunnelb. ZT GmbH, Inros Lackner SE, Lahmeyer Deutschland GmbH, Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure)
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7. IG Brenner Nordzulauf c/o OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG (Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Amberg Engineering AG)
8. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 119-372938 (2023-06-19)
Ergänzende Angaben (2023-06-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-389024
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 119-372938
ABl. S-Ausgabe: 124
Quelle: OJS 2023/S 124-389024 (2023-06-26)
Ergänzende Angaben (2023-07-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-410434
ABl. S-Ausgabe: 129
Quelle: OJS 2023/S 129-410434 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-545393
ABl. S-Ausgabe: 174

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Postort: Mindelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Unterallgäu 🏙️
Name: Eder Brunnenbau GmbH
Postort: Hebertsfelden
Land: Rottal-Inn 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 174-545393 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2
Referenznummer: 23FEI66873
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 49fc22bf-e4cc-4f8b-8849-9a625a9d5c6e
Beschreibung der Beschaffung:
Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
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Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-05 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 83022
Stadt: Rosenheim
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023902180
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5af5de25-bf54-43d3-b99a-3f081752fda4
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 87719
Postort: Mindelheim
Region: Unterallgäu 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 8261701222 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-s-g
E-Mail: karin.k.bringmann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872584 📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ1 Der Vertsurtz des bohrlochs rührt von ungewöhnlich aufgelockerten Kössener Schichten her. Dieses aufgelockerte Gebirge führte zum vertutz des Bohrlochs. Da in diesem Bereich vor dem Abteufen der gegenständlichen Bohrung noch keine Erkundungen stattgefunden haben, konnte dieser Sachverhalt vom AG zum zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ1 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte zwischen 23 und 49 m. Es konnte trotz einer fachgerechten Verpressung keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu können. Um dies zu ermöglichen, muss das bereits gesetzte Sperrrohr überbohrt und ausgebaut werden, daruafhin muss die Bohrung aufgeweitet und ein größeres Sperrrohr gesetzt werden. Anschließend muss die Bohrung per Hammerbohrverfahren aufgeweitet und verrrohrt werden. Erst dann kann mit dem ursprünglichen Bohrverfahren weiter gebohrt werden. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten Aufwältigungsarbeiten.
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Quelle: OJS 2024/S 072-214929 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-31)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: karin.k.bringmann@deutschebahn.com 📧

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-31+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ02 Der Vertsurtz des Bohrlochs rührt von ungewöhnlich aufgelockerten Kössener Schichten und dem zusätzlichen Auftreten von artesisch gespanntem Bergwasser her. Dieses aufgelockerte Gebirge führte zum Verturtz des Bohrlochs. Da in diesem Bereich vor dem Abteufen der gegenständlichen Bohrung noch keine Erkundungen stattgefunden haben, konnte dieser Sachverhalt vom AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden. // LÄ03 Der Vertsurtz des Bohrlochs rührt von ungewöhnlich aufgelockerten Kössener Schichten und dem zusätzlichen Auftreten von artesisch gespanntem Bergwasser her. Dieses aufgelockerte Gebirge erhöhte die Mantereibung auf die Bohrgarnitur so stark, dass ein Weiterbohren nicht mehr möglich war. Da in diesem Bereich vor dem Abteufen der gegenständlichen Bohrung noch keine Erkundungen stattgefunden haben, konnte dieser Sachverhalt vom AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ02 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei einem ersten Aufwältigungsversuch erneut und zusätzlich trat artesisch gespanntes Bergwasser auf. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu können. Um eine Weiterfühung zu ermöglichen, musste eine Schwerspülung eingesetzt werden. Hierzu wurde gesondertes Material benötigt und musste vorgehalten werden. Zudem musste eine zusätzliche Bohrgarnitur als Rückfallebene bei erneuten Bohrproblemen vorgehalten werden um ggf. schneller reagieren zu können. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten Aufwältigungsarbeiten und das Vorhalten der speziell benötigten Bohrausrüstung. // LÄ03 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei einem Aufwältigungsversuch erneut und zusätzlich trat verstärkt artesisch gespanntes Bergwasser auf. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu können. Um eine Weiterfühung zu ermöglichen, musste die Bohrung zwischen 35 m und 95 m durch einen Spezialmeisel unter Einsatz einer Schwerspülung aufgeweitet und anschließend nachverrohrt werden. Hierzu wurde gesondertes Material benötigt und musste vorgehalten werden. Zudem musste eine zusätzliche Bohrgarnitur als Rückfallebene bei erneuten Bohrproblemen vorgehalten werden um ggf. schneller reagieren zu können. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten Aufwältigungsarbeiten und das Anschaffen und Vorhalten der speziell benötigten Bohrausrüstung.
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Quelle: OJS 2024/S 149-464246 (2024-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ04 Der Versturtz des Bohrlochs sowie die drückenden Gebirgsverhältnisse rühren von ungewöhnlich aufgelockerten Kössener Schichten und dem zusätzlichen Auftreten von artesisch gespanntem Bergwasser. Dieses aufgelockerte Gebirge erhöhte die Mantereibung auf die Bohrgarnitur so stark, dass ein Weiterbohren ab 96 m nicht mehr möglich war. Da in diesem Bereich vor dem Abteufen der gegenständlichen Bohrung noch keine Erkundungen stattgefunden haben, konnte dieser Sachverhalt vom AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden. Die Durchführung der Vollbohrung bis 96 m ist unerlässlich, da ansonsten keine Aussicht auf einen Kerngewinn bis 170 m besteht. Somit könnten keine Erkenntnisse über die geologischen Verhältnisse in diesem bereich gewonnen werden, welche für die weiteren Planungsschritte unerlässlich sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ04 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Durchführung einer Vollbohrung nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei mehreren Aufwältigungsversuchen. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung über eine Tiefe von 96 m weiterführen zu können. Es drohte akut die Gefahr, das gesamte Bohrgestänge zu verlieren. Um die benötigte Endtiefe zu erreichen, musste ein alternatives Bohrverfahren (Hammerbohrung /Vollbohrung) gewählt werden, welches in unmittelbarer Nähe der aufgegebenen Bohrung zum Einsatz kommt. Hierzu muss ein anderes Bohrgerät inkl. des für die Hammerbohrung notwendigen Materials antransportiert werden. Die Vergütung umfasst die Durchführung der Vollbohrung bis 96 m sowie zusätzliches Vorhalten der Baustelleneinrichtung.
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Quelle: OJS 2024/S 165-510892 (2024-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ05 Ein Wechsel des AN wäre aus technischer Sicht nicht möglich, da der gegenständliche AN die örtlichen Gegebenheiten kennt, die Absprache mit dem Grundstückseigentümer bezüglich des Standortes getroffen hat und auch die Gewährleistung für einen folgenden, sicheren Messstellenbetrieb inne hat. Sofern die Leistung an einen anderen AN vergeben werden würde, wäre eine Trennung der Gewährleistung für die Messstellen nicht mehr sinnvoll möglich. Hieraus ergäben sich erhebliche Schwiriegkeiten. Zudem würde ein Wechsel des AN erhebliche Zusatzkosten verursachen, da sich ein neuer AN zunächst in die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten müsste. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen zeitlichen und somit auch monetären Aufwand bedeuten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ05 Der AN ist zur Durchführung von insgesamt 3 Erkundungsbohrungen am Kieferbach in Kiefersfelden für den Brennernordzulauf beauftragt. Der Auftrag umfasst ebenfalls den Ausbau der Bohrungen zu Piezometer- bzw. Grundwassermessstellen. Der Datenloggerkasten für die Messstellen soll gemäß Ausschreibung an einem sicheren Ort (geschützt vor äußeren Einwirkungen wie Steinschlag und Beschädigung durch Waldarbeiten) in unmittelbarer Nähe der 3 Bohransatzpunkte installiert werden. Im Zuge der Ausführung der Bohrarbeiten und der dafür notwendigen Vorarbeiten (Hangabtrag und Freischneidearbeiten) ergab sich, dass der ursprünglich anvisierte Standort für den Datenloggerkasten von den oben beschriebenen Einflüssen nicht ausreichend geschützt ist. In Absprache mit dem Grundstückseigentümer wurde ein möglicher Alternativstandort gewählt. Um zu prüfen, ob eine unterirdische Kabelverlegung zum neu anvisierten Standort möglich ist, muss zunächst ein Suchschlitz gegraben werden. Bei einem positiven Resultat wird dann ein Kabelschutzrohr verlegt und es werden die Kabel entsprechend verlängert. Die Mehrkostenanzeige umfasst die Arbeiten für den Suchschlitz, die Kabelschutzrohre, deren Verlängerung und den zusätzlichen Bauleiteraufwand. Es handelt sich dabei um erforderliche zusätzliche Leistungen, da der Messstellenausbau ansonsten nicht an einem langfristig sicheren Ort fertiggestellt werden kann.
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Quelle: OJS 2024/S 186-572619 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Menge: 0

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
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Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR 💰
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: marc.kessler@deutschebahn.com 📧

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
006 (NT1) - Die geologischen Umstände, welche zur Aufgabe der eigentlichen Schrägbohrung führten, konnten dem AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt gewesen sein da in diesem Bereich noch keine Aufschlussbohrung durchgeführt wurde und auch sonst keine entsprechenden Erkundungsdaten vorlagen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
006 (NT1) - Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der gegenständlichen Schrägbohrung D-Ki-Bk-20s/23 (Länge 170m) kam es bei drei Aufwältigungsversuchen von geologisch bedingten Bohrlochstabilitätsproblemen, trotz fachgerechter Ausführung, wiederholt zu enormen bohrtechnischen Schwierigkeiten. Aufgrund der bereits drei gescheiterten Aufwältigungsversuche musste die Bohrung bei einer Tiefe von ca. 97 m aufgegeben werden um keinen Totalverlust der Bohrgarnitur zu riskieren. An einem Ansatzpunkt in unmittelbarer Nähe zur aufgegebenen Bohrung wurde mit einem speziellen Vollbohrverfahren (andere Bohrausrüstung inkl. anderem Bohrgerät) die bereits aus der aufgegebenen Bohrung bekannte Bohrstrecke ohne Kerngewinn aufgefahren. Im Anschluss war es notwendig, das Kernbohrgerät auf das vorgebohrte Loch aufzusetzen und auszurichten um die Bohrung ab einer Tiefe von ca. 97 m weiterführen zu können. Da das Vorbohren und der Antransport des anderen Bohrgerätes mehrere Wochen in Anspruch nahm, war es notwendig, das Kernbohrgerät und einen Teil der BE von der Baustelle abzuziehen und asnchließend dort wieder einzurichten. Die Mehrkostenanzeige umfasst den temporären Ab- und Wiederantransport des Kernbohrgerätes, dessen Ausrichtung auf der flach geneigten Vorbohrung, die Vorhaltekosten der reduzierten Baustelleneinrichtung sowie Mehrmengen zur vollständigen Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Die Kosten für diese nicht vorhersehbaren Leistungen belaufen sich auf ca. 199.762,50 Euro.
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Quelle: OJS 2025/S 020-062813 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der plötzliche Anstieg des artesischen Wasserdruckes und die somit notwendigen Maßnahmen, konnten aufgrund fehlender Erkundungsergebnisse in diesem Bereich nicht vorhergesehen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
8: Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der gegenständlichen Schrägbohrung D-Ki-Bk-20s/23 (Länge 170m) wurden über nahezu die ganze Länge artesische Wasserdruckverhältnisse angetroffen. Bei ca. 164 m allerdings stieg die austretende Wassermenge sowie der anstehende Druck schlagartig und unerwartet an. Um eine Klärung der Ursache für diesen, für den Tunnelbau entscheidenden Sachverhalt herbeizuführen, wurden in Abstimmung mit der Bauüberwachung (BÜW) kurzfristig, entsprechende geophysikalische Versuche im Bohrloch angeordnet. Aufgrund der Vermutung, dass es sich um einen stark gestörten Bereich handelt, wurde seitens des Geophysikunternehmens und der BÜW eine Kamerabefahrung des kritischen Bereichs empfohlen um das Risiko eines Verlustes der Geophysikausrüstung zu minimieren. Aufgrund des starken Wasserandranges und hohen Druckes im Bohrloch, musste die Bohrung im untersten Bereich (unterhalb der zu installierenden Piezometermesseinrichtung) nachhaltig verschlossen werden um die zukünftigen Messergebnisse nicht zu verfälschen. Somit entstanden zusätzliche Kosten aufgrund der notwendigen Kamerabefahrung und des Vollverschlusses der Bohrung. Der plötzliche Anstieg des artesischen Wasserdruckes und die somit notwendigen Maßnahmen, konnten aufgrund fehlender Erkundungsergebnisse in diesem Bereich nicht vorhergesehen werden. Die Änderung des Vertrages besteht in der Vergütung der, durch die Kurzfristigkeit der Kamerabefahrung, hervorgerufenen Stehzeiten der Bohrmannschaft, der Vergütung der Kamerabefahrung in der flachen Schrägbohrung selbst sowie in der Vergütung des Abschlusses des Artesers durch Verpressung durch einen Packer.
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Quelle: OJS 2025/S 092-309560 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Gefahr von Beschädigungen der Grundwassermessstellen durch Vandalismus mussten bei den Bohrungen Ki-20s und Ki20as spezielle Oberflächenabschlüsse und Abdichtungen vom AN entworfen und verbaut werden. Auch der vorgesehene Piezometerkasten musste zur Sicherheit vor Vandalismusschäden anders konstruiert und gebaut werden. Dadurch sind dem AN Mehraufwände entstanden für Ortstermine, Planung, Konstruktion, Abstimmung mit dem AN und Ausführung der geänderten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA009: Bei den Bohrungen Ki-20s und Ki-20as mussten spezielle Oberflächenabschlüsse und Abdichtungen vom AN entworfen und verbaut werden. Auch der vorgesehene Piezometerabschluss musste anders konstruiert und gebaut werden wie geplant. Dadurch sind dem AN Mehraufwände entstanden für Ortstermine, Planung, Konstruktion, Abstimmungen mit dem AG und Ausführung der geänderten Leistungen.
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Quelle: OJS 2025/S 153-528545 (2025-08-11)
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