Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2
23FEI66873
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen📦
Kurze Beschreibung:
“Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen...”
Kurze Beschreibung
Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-05 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise gem. der Anlage "23FEI66873_0.1.1-Anlage zum Anschreiben - Techn. Eignungskriterien v2" der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise gem. der Anlage "23FEI66873_0.1.1-Anlage zum Anschreiben - Techn. Eignungskriterien v2" der Ausschreibungsunterlagen einzureichen:
Referenzen:
Der Bieter muss eine Referenz zu Punkt 1 sowie eine Referenz zu Punkt 2 oder eine Referenz, welche die Anforderungen zu Punkt 1 und Punkt 2 gemeinsam erfüllen, vorlegen. Die Referenz(en) müssen in den letzten zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen sein und die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. eine Schrägbohrung im Festgestein mit mindestens 60 m Länge mit einer Neigung von 45° oder flacher gegen die Horizontale und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben (Mindestkerndurchmesser 100 mm) im Rahmen eines Infrastrukturprojektes
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse der Bohrung und Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
2. eine preventergestützte Kernbohrung mit mindestens 50 m Aufschlusstiefe im Festgestein (Felsanteil min. 30 m) und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben
(Mindestkerndurchmesser 100 mm).
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne der Bohrung mit Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
-----
Geräteanforderungen:
Der Bieter muss nachweisen, dass ihm für die Ausführung ein Bohrgerät mit folgenden Mindestanforderungen zur Verfügung steht:
- Bohrverfahren: Seilkernverfahren
- Bohrturmneigung: lotrecht / schräg bis 15°
- Kraftdrehkopf Drehmoment: 10.000 Nm
- Bohrseilwinde: 30 kN
- Spülpumpenförderstrom: 200 Liter/min bei 12 bar
- Fahrwerk: ein Gerät mit Radfahrwerk oder mit Raupenfahrwerk
Der Nachweis ist über die Vorlage der Datenblätter mit Angabe des Baujahrs zu erbringen.
-----
Eignung Personal:
Seitens des Bieters ist mindestens ein qualifizierter Bohrgeräteführer mit min. 10 Jahren Erfahrung als Geräteführer im Bereich Erkundungsbohrungen mit Erfahrung mit Schrägbohrungen mit durchgehendem Kerngewinn und Bohrungen mit Preventereinsatz zu benennen.
Nachzuweisen über eine vom Bieter selbst erstellte und unterzeichnete und mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärung.
Hinweis:
Mit Benennung des oder der Bohrgeräteführer(s) verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall den bzw. diese Mitarbeiter zur Abwicklung der gegenständlichen Leistung einzusetzen. Ein Austausch des benannten Personals ist nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Auftraggeber möglich.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutsche Bahn AG
Richelstraße 3
80634 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Ingenieurbüro Boley Geotechnik GmbH
4. Planungsgruppe PGBN
5. SIGNON Deutschland GmbH
6. INGE PA2 Ostermünchen-Innleiten c/o DB Enginieering & Consulating (DB Engineering & Consulting GmbH, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Geoconsult ZT GmbH, IGT Geotechnik und Tunnelb. ZT GmbH, Inros Lackner SE, Lahmeyer Deutschland GmbH, Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure)
7. IG Brenner Nordzulauf c/o OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG (Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Amberg Engineering AG)
8. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 119-372938 (2023-06-19)
Ergänzende Angaben (2023-06-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 119-372938
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Ingenieurbüro Boley Geotechnik GmbH
4. Planungsgruppe PGBN
5. SIGNON Deutschland GmbH
6. INGE PA2 Ostermünchen-Innleiten c/o DB Enginieering & Consulating (DB Engineering & Consulting GmbH, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Geoconsult ZT GmbH, IGT Geotechnik und Tunnelb. ZT GmbH, Inros Lackner SE, Lahmeyer Deutschland GmbH, Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure)
7. IG Brenner Nordzulauf c/o OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG (Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Amberg Engineering AG)
8. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 124-389024 (2023-06-26)
Ergänzende Angaben (2023-07-03)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Ingenieurbüro Boley Geotechnik GmbH
4. Planungsgruppe PGBN
5. SIGNON Deutschland GmbH
6. INGE PA2 Ostermünchen-Innleiten c/o DB Enginieering & Consulating (DB Engineering & Consulting GmbH, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Geoconsult ZT GmbH, IGT Geotechnik und Tunnelb. ZT GmbH, Inros Lackner SE, Lahmeyer Deutschland GmbH, Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure)
7. IG Brenner Nordzulauf c/o OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG (Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Amberg Engineering AG)
8. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 129-410434 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 119-372938
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Postort: Mindelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unterallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Eder Brunnenbau GmbH
Postort: Hebertsfelden
Region: Rottal-Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 174-545393 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2
Reference number: 23FEI66873
Art des Vertrags: works
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen...”
Beschreibung der Beschaffung
Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: 5af5de25-bf54-43d3-b99a-3f081752fda4
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 87719
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 8261701222 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ1
Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten
Bohrlochproblemen nötig sind. Das...”
Text
LÄ1
Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten
Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte zwischen 23 und 49 m. Es konnte trotz einer
fachgerechten Verpressung keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu
können. Um dies zu ermöglichen, muss das bereits gesetzte Sperrrohr überbohrt und ausgebaut werden, daruafhin muss die
Bohrung aufgeweitet und ein größeres Sperrrohr gesetzt werden. Anschließend muss die Bohrung per Hammerbohrverfahren
aufgeweitet und verrrohrt werden. Erst dann kann mit dem ursprünglichen Bohrverfahren weiter gebohrt werden. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten Aufwältigungsarbeiten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 072-214929 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-31) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ02 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten
Bohrlochproblemen nötig sind. Das...”
Text
LÄ02 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten
Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei einem ersten Aufwältigungsversuch erneut und
zusätzlich trat artesisch gespanntes Bergwasser auf. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung keine ausreichende
Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu können. Um eine Weiterfühung zu ermöglichen,
musste eine Schwerspülung eingesetzt werden. Hierzu wurde gesondertes Material benötigt und musste vorgehalten werden.
Zudem musste eine zusätzliche Bohrgarnitur als Rückfallebene bei erneuten Bohrproblemen vorgehalten werden um ggf.
schneller reagieren zu können. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten
Aufwältigungsarbeiten und das Vorhalten der speziell benötigten Bohrausrüstung.
//
LÄ03 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Aufwältigung von geologisch bedingten
Bohrlochproblemen nötig sind. Das Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei einem Aufwältigungsversuch erneut und
zusätzlich trat verstärkt artesisch gespanntes Bergwasser auf. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung keine
ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung weiterführen zu können. Um eine Weiterfühung zu
ermöglichen, musste die Bohrung zwischen 35 m und 95 m durch einen Spezialmeisel unter Einsatz einer Schwerspülung
aufgeweitet und anschließend nachverrohrt werden. Hierzu wurde gesondertes Material benötigt und musste vorgehalten werden.
Zudem musste eine zusätzliche Bohrgarnitur als Rückfallebene bei erneuten Bohrproblemen vorgehalten werden um ggf.
schneller reagieren zu können. Die Vergütung umfasst die Bohrzeitverlängerung sowie den Aufwand für die geschilderten
Aufwältigungsarbeiten und das Anschaffen und Vorhalten der speziell benötigten Bohrausrüstung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 149-464246 (2024-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ04 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Durchführung einer Vollbohrung nötig sind. Das
Bohrloch einer Schrägbohrung...”
Text
LÄ04 Die Änderung des Vertrages liegt in der Vergütung von Leistungen welche zur Durchführung einer Vollbohrung nötig sind. Das
Bohrloch einer Schrägbohrung verstürtzte bei mehreren Aufwältigungsversuchen. Es konnte trotz einer fachgerechten Ausführung
keine ausreichende Stabilität des Bohrlochs hergestellt werden um die Bohrung über eine Tiefe von 96 m weiterführen zu können.
Es drohte akut die Gefahr, das gesamte Bohrgestänge zu verlieren. Um die benötigte Endtiefe zu erreichen, musste ein
alternatives Bohrverfahren (Hammerbohrung /Vollbohrung) gewählt werden, welches in unmittelbarer Nähe der aufgegebenen
Bohrung zum Einsatz kommt. Hierzu muss ein anderes Bohrgerät inkl. des für die Hammerbohrung notwendigen Materials
antransportiert werden. Die Vergütung umfasst die Durchführung der Vollbohrung bis 96 m sowie zusätzliches Vorhalten der
Baustelleneinrichtung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 165-510892 (2024-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ05 Der AN ist zur Durchführung von insgesamt 3 Erkundungsbohrungen am Kieferbach in Kiefersfelden für den Brennernordzulauf
beauftragt. Der Auftrag...”
Text
LÄ05 Der AN ist zur Durchführung von insgesamt 3 Erkundungsbohrungen am Kieferbach in Kiefersfelden für den Brennernordzulauf
beauftragt. Der Auftrag umfasst ebenfalls den Ausbau der Bohrungen zu Piezometer- bzw. Grundwassermessstellen. Der
Datenloggerkasten für die Messstellen soll gemäß Ausschreibung an einem sicheren Ort (geschützt vor äußeren Einwirkungen
wie Steinschlag und Beschädigung durch Waldarbeiten) in unmittelbarer Nähe der 3 Bohransatzpunkte installiert werden. Im Zuge
der Ausführung der Bohrarbeiten und der dafür notwendigen Vorarbeiten (Hangabtrag und Freischneidearbeiten) ergab sich, dass
der ursprünglich anvisierte Standort für den Datenloggerkasten von den oben beschriebenen Einflüssen nicht ausreichend
geschützt ist. In Absprache mit dem Grundstückseigentümer wurde ein möglicher Alternativstandort gewählt. Um zu prüfen, ob
eine unterirdische Kabelverlegung zum neu anvisierten Standort möglich ist, muss zunächst ein Suchschlitz gegraben werden.
Bei einem positiven Resultat wird dann ein Kabelschutzrohr verlegt und es werden die Kabel entsprechend verlängert. Die
Mehrkostenanzeige umfasst die Arbeiten für den Suchschlitz, die Kabelschutzrohre, deren Verlängerung und den zusätzlichen
Bauleiteraufwand. Es handelt sich dabei um erforderliche zusätzliche Leistungen, da der Messstellenausbau ansonsten nicht an
einem langfristig sicheren Ort fertiggestellt werden kann.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 186-572619 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR 💰
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“006 (NT1) - Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der
gegenständlichen Schrägbohrung...”
Text
006 (NT1) - Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der
gegenständlichen Schrägbohrung D-Ki-Bk-20s/23 (Länge 170m) kam es bei drei Aufwältigungsversuchen von geologisch
bedingten Bohrlochstabilitätsproblemen, trotz fachgerechter Ausführung, wiederholt zu enormen bohrtechnischen
Schwierigkeiten. Aufgrund der bereits drei gescheiterten Aufwältigungsversuche musste die Bohrung bei einer Tiefe von ca. 97 m
aufgegeben werden um keinen Totalverlust der Bohrgarnitur zu riskieren.
An einem Ansatzpunkt in unmittelbarer Nähe zur aufgegebenen Bohrung wurde mit einem speziellen Vollbohrverfahren (andere
Bohrausrüstung inkl. anderem Bohrgerät) die bereits aus der aufgegebenen Bohrung bekannte Bohrstrecke ohne Kerngewinn
aufgefahren. Im Anschluss war es notwendig, das Kernbohrgerät auf das vorgebohrte Loch aufzusetzen und auszurichten um die
Bohrung ab einer Tiefe von ca. 97 m weiterführen zu können. Da das Vorbohren und der Antransport des anderen Bohrgerätes
mehrere Wochen in Anspruch nahm, war es notwendig, das Kernbohrgerät und einen Teil der BE von der Baustelle abzuziehen
und asnchließend dort wieder einzurichten.
Die Mehrkostenanzeige umfasst den temporären Ab- und Wiederantransport des Kernbohrgerätes, dessen Ausrichtung auf der
flach geneigten Vorbohrung, die Vorhaltekosten der reduzierten Baustelleneinrichtung sowie Mehrmengen zur vollständigen
Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Die Kosten für diese nicht vorhersehbaren Leistungen belaufen sich auf ca. 199.762,50
Euro.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 020-062813 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“8: Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der
gegenständlichen Schrägbohrung D-Ki-Bk-20s/23...”
Text
8: Der AN ist für insgesamt drei Baugrunderkundungsbohrungen am Buchberg bei Kiefersfelden beauftragt. Bei der
gegenständlichen Schrägbohrung D-Ki-Bk-20s/23 (Länge 170m) wurden über nahezu die ganze Länge artesische
Wasserdruckverhältnisse angetroffen. Bei ca. 164 m allerdings stieg die austretende Wassermenge sowie der anstehende Druck schlagartig und unerwartet an.
Um eine Klärung der Ursache für diesen, für den Tunnelbau entscheidenden Sachverhalt herbeizuführen, wurden in Abstimmung mit der Bauüberwachung (BÜW) kurzfristig, entsprechende geophysikalische Versuche im Bohrloch angeordnet. Aufgrund der Vermutung, dass es sich um einen stark gestörten Bereich handelt, wurde seitens des Geophysikunternehmens und der BÜW eine Kamerabefahrung des kritischen Bereichs empfohlen um das Risiko eines Verlustes der Geophysikausrüstung zu minimieren. Aufgrund des starken Wasserandranges und hohen Druckes im Bohrloch, musste die Bohrung im untersten Bereich (unterhalb der zu installierenden Piezometermesseinrichtung) nachhaltig verschlossen werden um die zukünftigen Messergebnisse nicht zu verfälschen. Somit entstanden zusätzliche Kosten aufgrund der notwendigen Kamerabefahrung und des Vollverschlusses der Bohrung.
Der plötzliche Anstieg des artesischen Wasserdruckes und die somit notwendigen Maßnahmen, konnten aufgrund fehlender Erkundungsergebnisse in diesem Bereich nicht vorhergesehen werden. Die Änderung des Vertrages besteht in der Vergütung der, durch die Kurzfristigkeit der Kamerabefahrung, hervorgerufenen Stehzeiten der Bohrmannschaft, der Vergütung der Kamerabefahrung in der flachen Schrägbohrung selbst sowie in der Vergütung des Abschlusses des Artesers durch Verpressung durch einen Packer.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 092-309560 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA009: Bei den Bohrungen Ki-20s und Ki-20as mussten spezielle Oberflächenabschlüsse und Abdichtungen vom AN entworfen und verbaut werden. Auch der...”
Text
MKA009: Bei den Bohrungen Ki-20s und Ki-20as mussten spezielle Oberflächenabschlüsse und Abdichtungen vom AN entworfen und verbaut werden. Auch der vorgesehene Piezometerabschluss musste anders konstruiert und gebaut werden wie geplant. Dadurch sind dem AN Mehraufwände entstanden für Ortstermine, Planung, Konstruktion, Abstimmungen mit dem AG und Ausführung der geänderten Leistungen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 153-528545 (2025-08-11)