1 Stück Mülltonnenhaus mit Dachbegrünung und Fahrradständern
1 Stück Elektrische Toranlage Spannweite ca., 10m
1 Stück Elektrische Toranlage Spannweite ca. 3,50m inkl. Briefkastenanlage und Schlupftür
155m Zaunanlagen
Ausstattungselemente wie Sitzblöcke mit Auflagen, Mülleimer, Findlinge, Gitterbox für Gasflaschen, Fahrradanlehnen aus Flachstahl, Verkehrsbeschilderung, Gitterroste
1 Stück Mülltonnenhaus mit Dachbegrünung und Fahrradständern
1 Stück Elektrische Toranlage Spannweite…
… ca., 10m
… ca. 3,50m inkl. Briefkastenanlage und Schlupftür
155m Zaunanlagen
Ausstattungselemente wie Sitzblöcke mit Auflagen, Mülleimer, Findlinge, Gitterbox für Gasflaschen, Fahrradanlehnen aus Flachstahl, Verkehrsbeschilderung, Gitterroste
10 Stück Bäume
170 Stück Heckenpflanzen
60 Stück Sträucher
530m2 Wiesenfläche neu
Fertigstellungspflege 1 Jahr
Entwicklungspflege 2+3 Jahr
Geschätzter Wert ohne MwSt: 379 000 EUR 💰
Dauer: 2 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Unterschleißheim
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Für die Erstellung der Außenanlagen sind überwiegend folgende Arbeiten notwendig:
250m3 Kiesausbau für Unterbauten
250m3 Untergrundmaterial ausbauen und entsorgen
340m2 Dränpflaster Beton
145m2 Rasengittersteine für Stellplätze
620m2 Asphaltflächen 2-schichtig
315m Betoneinfassungen
190m Pflastereinfassungen für Rinnen
122m Entwässerungsrinnen
1 Stück Mülltonnenhaus mit Dachbegrünung und Fahrradständern
1 Stück Elektrische Toranlage Spannweite ca., 10m
1 Stück Elektrische Toranlage Spannweite ca. 3,50m inkl. Briefkastenanlage und Schlupftür
155m Zaunanlagen
Ausstattungselemente wie Sitzblöcke mit Auflagen, Mülleimer, Findlinge, Gitterbox für Gasflaschen, Fahrradanlehnen aus Flachstahl, Verkehrsbeschilderung, Gitterroste
10 Stück Bäume
170 Stück Heckenpflanzen
60 Stück Sträucher
530m2 Wiesenfläche neu
Fertigstellungspflege 1 Jahr
Entwicklungspflege 2+3 Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 399845.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Erstellung der Außenanlagen sind überwiegend folgende Arbeiten notwendig:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-08 📅
Name: Gaissmaier GartenLandschaft GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hallbergmooser Str. 53
Postort: Freising
Postleitzahl: 85365
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 816199260📞
Land: Freising
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 399845.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximmilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).