Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Referenznummer: LfU_13_28/2026
Kurze Beschreibung:
Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.
Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 42
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 42
Leistungsort ist: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz, - Vor Ort im Gelände. Erfüllungsort ist - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz. Gerichtsstand ist - Mainz.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-26 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 DE-6014-401 Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim
Beschreibung der Beschaffung: 1.780 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los 4 DE-5706-401 Vulkaneifel
Beschreibung der Beschaffung: 1.125 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Los 5 DE-5711-401 Mittelrheintal
Beschreibung der Beschaffung: 3.409 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Los 6 DE-6013-403 NSG Hinter der Mortkaute
Beschreibung der Beschaffung: 19 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Los 7 DE-6116-402 Schilfgebiete zwischen Gimbsheim und Oppenheim inklusive Fischsee
Beschreibung der Beschaffung: 397 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Los 8 DE-6210-401 Nahetal
Beschreibung der Beschaffung: 3.532 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: Los 9 DE-6215-401 Höllenbrand
Beschreibung der Beschaffung: 600 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 10
Titel: Los 10 DE-6216-401 Eich-Gimbsheimer Altrhein
Beschreibung der Beschaffung: 666 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: 11
Titel: Los 11 DE-6014-403 Ober-Hilbersheimer Plateau
Beschreibung der Beschaffung: 1.178 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: 12
Titel: Los 12 DE-6416-401 Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee
Beschreibung der Beschaffung: 404 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: 13
Titel: Los 13 DE-6512-301 Mehlinger Heide
Beschreibung der Beschaffung: 399 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: 14
Titel: Los 14 DE-6516-401 Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl-Wörth
Beschreibung der Beschaffung: 363 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: 15
Titel: Los 15 DE-6616-402 Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen
Beschreibung der Beschaffung: 2.778 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: 16
Titel: Los 16 DE-6710-401 Hornbach und Seitentäler
Beschreibung der Beschaffung: 690 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣
Interne Kennung: 17
Titel: Los 17 DE-6715-401 Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen
Beschreibung der Beschaffung: 2.259
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣
Interne Kennung: 18
Titel: Los 18 DE-6716-404 Heiligensteiner Weiher
Beschreibung der Beschaffung: 44 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
1️⃣9️⃣
Interne Kennung: 19
Titel: Los 19 DE-6815-401 Neupotzer Altrhein
Beschreibung der Beschaffung: 238 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
2️⃣0️⃣
Interne Kennung: 20
Titel: Los 20 DE-6816-402 Hördter Rheinaue inklusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald und DE-6816-403 Karlskopf und Leimersheimer Altrhein
Beschreibung der Beschaffung: 1.755 ha 150 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
2️⃣1️⃣
Interne Kennung: 21
Titel: Los 21 DE-6915-402 Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen
Beschreibung der Beschaffung: 239 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021
2️⃣2️⃣
Interne Kennung: 22
Titel: Los 22 DE-7015-405 Neuburger Altrheine
Beschreibung der Beschaffung: 108 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0022
2️⃣3️⃣
Interne Kennung: 23
Titel: Los 23 DE-5409-401 Ahrmündung
Beschreibung der Beschaffung: 167 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0023
2️⃣4️⃣
Interne Kennung: 24
Titel: Los 24 DE-5412-401 Westerwälder Seenplatte
Beschreibung der Beschaffung: 416 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0024
2️⃣5️⃣
Interne Kennung: 25
Titel: Los 25 DE-5509-401 Laacher See
Beschreibung der Beschaffung: 354 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0025
2️⃣6️⃣
Interne Kennung: 26
Titel: Los 26 DE-5609-401 Unteres Mittelrheingebiet
Beschreibung der Beschaffung: 2.066 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0026
2️⃣7️⃣
Interne Kennung: 27
Titel: Los 27 DE-5610-401 Maifeld Kaan-Lonnig
Beschreibung der Beschaffung: 1.020 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0027
2️⃣8️⃣
Interne Kennung: 28
Titel: Los 28 DE-5709-401 Maifeld Einig-Naunheim
Beschreibung der Beschaffung: 609 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0028
2️⃣9️⃣
Interne Kennung: 29
Titel: Los29 DE-5809-401 Mittel- und Untermosel
Beschreibung der Beschaffung: 3.421 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0029
3️⃣0️⃣
Interne Kennung: 30
Titel: Los 30 DE-5611-401 Lahnhänge
Beschreibung der Beschaffung: 1.374 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0030
3️⃣1️⃣
Interne Kennung: 31
Titel: Los 31 DE-6014-402 Selztal zwischen Hahnheim und Ingelheim
Beschreibung der Beschaffung: 381 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0031
3️⃣2️⃣
Interne Kennung: 32
Titel: Los 32 DE-6315-401 Klärteiche Offstein
Beschreibung der Beschaffung: 65 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0032
3️⃣3️⃣
Interne Kennung: 33
Titel: Los 33 DE-6015-301 NSG Laubenheimer-Bodenheimer Ried
Beschreibung der Beschaffung: 72 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0033
3️⃣4️⃣
Interne Kennung: 34
Titel: Los 34 DE-6016-302 NSG Kisselwörth und Sändchen
Beschreibung der Beschaffung: 73 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0034
3️⃣5️⃣
Interne Kennung: 35
Titel: Los 35 DE-6304-401 Saargau Bilzingen/Fisch
Beschreibung der Beschaffung: 322 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0035
3️⃣6️⃣
Interne Kennung: 36
Titel: Los 36 DE-6313-401 Wälder westlich Kirchheimbolanden
Beschreibung der Beschaffung: 1.246 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0036
3️⃣7️⃣
Interne Kennung: 37
Titel: Los 37 DE-6616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive Binsfeld
Beschreibung der Beschaffung: 1.172 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0037
3️⃣8️⃣
Interne Kennung: 38
Titel: Los 38 DE-6716-401 NSG Mechtersheimer Tongruben und DE-6716-402 Berghausener und Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün
Beschreibung der Beschaffung: 33 ha 1.805 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0038
3️⃣9️⃣
Interne Kennung: 39
Titel: Los 39 DE-6812-401 Pfälzerwald
Beschreibung der Beschaffung: 3.668 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0039
4️⃣0️⃣
Interne Kennung: 40
Titel: Los 40 DE-6816-404 Sondernheimer Tongruben
Beschreibung der Beschaffung: 43 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0040
4️⃣1️⃣
Interne Kennung: 41
Titel: Los 41DE-6914-401 Bienwald und Viehstrichwiesen
Beschreibung der Beschaffung: 3.127 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0041
4️⃣2️⃣
Interne Kennung: 42
Titel: Los 42 DE-6915-403 Goldgrund und Daxlander Au
Beschreibung der Beschaffung: 852 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0042
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die vorstehend genannte Dauer der Bindefrist beginnt ab Angebotsschluss. Ort der Eröffnung: Mainz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Angebotsöffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt. Bieter und dessen Vertreter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-21 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die vorstehend genannte Dauer der Bindefrist beginnt ab Angebotsschluss. Ort der Eröffnung: Mainz
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt. Bieter und dessen Vertreter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er je Los vergleichbare Referenzprojekte gemäß den nachfolgenden Anforderungen nachweisen kann. Mit den je Los nachgewiesenen Referenzprojekten müssen die nachfolgend je Los angekreuzten Themen abgedeckt sein. Dabei gilt: - Eine Referenz kann auch für mehrere Lose geltend gemacht werden. - Eine Referenz kann auch mehrere oder alle Themen abdecken. a)Revierkartierung von lebensraum-bezogenen Brutvogelgemeinschaften nach Methodenstandard (SÜDBECK et al. 2025) in definierten Untersuchungsgebieten Wald: Lose 1,2,3,4,5,7,8,10,11,12,13,14,15,16,17,18,20,21,24,26,29,30,34,36,37,38,39,41,42 Agrarlandschaft: Lose 1,2,3,5,6,7,8,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 Binnengewässer: Lose 2,5,8,10,12,14,15,17,18,19,20,21,22,23,24,25,29,31,32,33,37,38,40,42 b) Bestandserfassung von lebens-raumbasierten Rastvogelbe-ständen nach landbasierter Zählung von Individuen in definierten Rastgebieten Agrarlandschaft: Lose 1,3,4,5,6,8,9,11,13,15,16,17,26,27,28,30,31,35,36,39,41 Binnengewässer: Lose 2,7,10,12,14,18,19,20,21,22,23,24,25,26,29,32,33,34,37,38,40,42 Erläuterungen zur vorstehenden Tabelle: W: Die Lebensraumkategorie "Wald" schließt Auwälder (inkl. Erlen-/Birken-/Kiefernbruchwälder, Moorwälder), Wälder (inkl. Laub- und Nadelforste, Buchen- und Eichen-Hainbuchen-Wälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Eichenwälder, Waldhude) und Trockenheiden (inkl. Sandgruben) ein. A: Die Lebensraumkategorie "Agrarlandschaft" umfasst Binnenländisches Feuchtgrünland, Acker-Grünland-Komplexe (inkl. Frischwiesen/-weiden, halboffene Niedermoore und Auen, offene und halboffene Feldflur), Industrielle Obst- und Weinanbaugebiete (inkl. Streuobstwiesen und Rebkulturen), Sonderkulturen sowie Röhrichte, Verlandungszonen (inkl. Hoch- und Übergangsmoore, Sümpfe und Niedermoore) und sonstige nicht unter Wald subsummierte Lebensräume. G: Zur Lebensraumkategorie "Binnengewässer" gehören Fließgewässer und Stillgewässer (inkl. Klarseen, natürliche nährstoffreiche Seen, Heide- und Moorseen, Flachseen, Fischteichgebiete, Rieselfelder). Des Weiteren ist ein Referenzprojekt vergleichbar, wenn: - der Projektbeginn nach dem 01.01.2017 liegt, - es abgeschlossen ist oder bei nicht abgeschlossenen Projekten, wenn mindestens eine abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison vorliegt und diese vom Auftraggeber abgenommen worden ist, - es mindestens eine (1) abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison umfasst und die Leistung vom Auftraggeber erfolgreich abgenommen worden ist, - dieses die Erfassung von mindestens zwei (2) Vogelarten zum Vertragsgegenstand hat (unzulässig sind Referenzen, die jeweils nur eine einzelne Vogelart zum Gegenstand der Erfassung haben). Referenzen, in denen die Brutvogelkartierung bzw. das Rastvogelmonitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt, sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Teilleistung des Projektes mindestens eine abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison umfasst, und wenn mindestens zwei Vogelarten Ziel der Erfassung sind. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er je Los vergleichbare Referenzprojekte gemäß den nachfolgenden Anforderungen nachweisen kann. Mit den je Los nachgewiesenen Referenzprojekten müssen die nachfolgend je Los angekreuzten Themen abgedeckt sein. Dabei gilt: - Eine Referenz kann auch für mehrere Lose geltend gemacht werden. - Eine Referenz kann auch mehrere oder alle Themen abdecken. a)Revierkartierung von lebensraum-bezogenen Brutvogelgemeinschaften nach Methodenstandard (SÜDBECK et al. 2025) in definierten Untersuchungsgebieten Wald: Lose 1,2,3,4,5,7,8,10,11,12,13,14,15,16,17,18,20,21,24,26,29,30,34,36,37,38,39,41,42 Agrarlandschaft: Lose 1,2,3,5,6,7,8,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 Binnengewässer: Lose 2,5,8,10,12,14,15,17,18,19,20,21,22,23,24,25,29,31,32,33,37,38,40,42 b) Bestandserfassung von lebens-raumbasierten Rastvogelbe-ständen nach landbasierter Zählung von Individuen in definierten Rastgebieten Agrarlandschaft: Lose 1,3,4,5,6,8,9,11,13,15,16,17,26,27,28,30,31,35,36,39,41 Binnengewässer: Lose 2,7,10,12,14,18,19,20,21,22,23,24,25,26,29,32,33,34,37,38,40,42 Erläuterungen zur vorstehenden Tabelle: W: Die Lebensraumkategorie "Wald" schließt Auwälder (inkl. Erlen-/Birken-/Kiefernbruchwälder, Moorwälder), Wälder (inkl. Laub- und Nadelforste, Buchen- und Eichen-Hainbuchen-Wälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Eichenwälder, Waldhude) und Trockenheiden (inkl. Sandgruben) ein. A: Die Lebensraumkategorie "Agrarlandschaft" umfasst Binnenländisches Feuchtgrünland, Acker-Grünland-Komplexe (inkl. Frischwiesen/-weiden, halboffene Niedermoore und Auen, offene und halboffene Feldflur), Industrielle Obst- und Weinanbaugebiete (inkl. Streuobstwiesen und Rebkulturen), Sonderkulturen sowie Röhrichte, Verlandungszonen (inkl. Hoch- und Übergangsmoore, Sümpfe und Niedermoore) und sonstige nicht unter Wald subsummierte Lebensräume. G: Zur Lebensraumkategorie "Binnengewässer" gehören Fließgewässer und Stillgewässer (inkl. Klarseen, natürliche nährstoffreiche Seen, Heide- und Moorseen, Flachseen, Fischteichgebiete, Rieselfelder). Des Weiteren ist ein Referenzprojekt vergleichbar, wenn: - der Projektbeginn nach dem 01.01.2017 liegt, - es abgeschlossen ist oder bei nicht abgeschlossenen Projekten, wenn mindestens eine abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison vorliegt und diese vom Auftraggeber abgenommen worden ist, - es mindestens eine (1) abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison umfasst und die Leistung vom Auftraggeber erfolgreich abgenommen worden ist, - dieses die Erfassung von mindestens zwei (2) Vogelarten zum Vertragsgegenstand hat (unzulässig sind Referenzen, die jeweils nur eine einzelne Vogelart zum Gegenstand der Erfassung haben). Referenzen, in denen die Brutvogelkartierung bzw. das Rastvogelmonitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt, sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Teilleistung des Projektes mindestens eine abgeschlossene Brut- bzw. Zugsaison umfasst, und wenn mindestens zwei Vogelarten Ziel der Erfassung sind. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYK71#
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 10.09.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 10.09.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 153-555547 (2026-08-07)