Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Maximal 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen d. Anforderungen u. ist d. Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen d. Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. fristgerechter Eingang
2. vollständige Bewerbungsunterlagen
3. Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform
4. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet
5. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
6. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
7. Angabe zur Art der Bewerbung
8. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen,
10. Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB sowie Sanktionen gegen Russland
12. Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Vorlage der Studienabschlüsse
13. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2
14. Nachweis Mindeststandards zu den Referenzen (Ref.) und zum Projektteam gem. Pkt. III.1.3
15. Nachweis der beruflichen Qualifikation Projektleiter/-in und für die weiteren Teammitglieder
16. keine Personalunion zwischen Projektleiter/in (PL/in) u. Mitarbeiter/in in der Planung
17. Nicht deutschspr. Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
18. Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung: Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedl. Niederlassungen eines Büros haben d. Ausscheiden aller MG der BG zur Folge.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3 Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung (GGW) 100%, davon:
1. Büroreferenzen, Gewichtung (GW) 50%, davon;
1.1 Referenz 1 (Mindestreferenz), GW 25%, davon:
1.1.1 Kosten: GW15%,
1.1.2 erbrachte Leistungen: GW 10%,
1.2 Referenz 2 (Mindestreferenz), GW 25%, davon:
1.2.1 Kosten: GW15%,
1.2.2 erbrachte Leistungen: GW 10%,
2. persönliche Referenzen, GW 50%, davon:
2.1 persönliche Qualifikation Projektleiter/-in (PL/in), GW25%, davon:
2.1.1 Berufserfahrung: GW10%,
2.1.2 Nachweis persönliche Referenz (Mind.-ref.) davon Kosten: GW15%,
2.2 persönliche Qualifikation Mitarbeiter/in in der Planung, GW25%, davon:
2.2.1 Berufserfahrung: GW10%,
2.2.2 Nachweis persönliche Referenz (Mind.-ref.) davon Kosten: GW15%.