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Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Eignungsnachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind:
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 - Referenzen
- mindestens 3 geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit den Angaben:
Art der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggebende und Kontaktdaten
Aufgrund dieser Angaben entfällt im Formblatt 124_LD der folgende Text:
„Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens
folgenden Angaben benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart,
Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.“
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 2 - Personal
- Erklärung zum Geheimschutz
- Personalkonzept
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 6 - Ausbildungsnachweise / Nachweise über die benötigten Zusatzqualifikationen:
- Alle Mitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft Schutz und Sicherheit verfügen
- Ausbildung zum Betriebssanitäter (1 Person pro Schicht)
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer (1 Person pro Schicht)
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9 - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 10 - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen
unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt