Die Punkteverteilung ergibt sich aus den folgenden Matrizes:
"Matrix zur Auswertung der personenbezogenen Referenzen (Projektleitung)" (max. 26 Punkte pro Referenz):
I. Allgemein
1. Begleitungsdauer
über 4 Jahre = 5 Punkte
4 Jahre = 4 Punkte
3 Jahre = 3 Punkte
2 Jahre = 2 Punkte
1 Jahr = 1 Punkt
unter 1 Jahr = Ausschluss
2. Bearbeitungszeitraum
2019 - 2022 = 3 Punkte
2015 - 2018 = 2 Punkte
2012 - 2014 = 1 Punkt
vor 2012 = Ausschluss
Zentrenmanagement
(für II bis V gilt: erfüllt = 1 Punkt, nicht erfüllt = 0 Punkte)
II. Grundlegende Beratungs- und Unterstützungsleistungen:
1. Tätigkeit als direkte/r Ansprechpartner/in vor Ort mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort tätigen Unternehmen, den Immobilieneigentümer/innen, aber auch neuen Nutzern
2. Unterstützung von lokalen Netzwerken, Initiativen und Aktionen, die die Stadtbezirkszentren lebendig und multifunktional gestalten wollen
3. Aufbau und Betreuung des Verfügungsfonds einschließlich insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung der Vergaberichtlinien, Koordination und Organisation der Verfügungsfondsgremien sowie des Antragsverfahrens inkl. Prüfung
4. Mitwirkung an der Evaluation und Weiterentwicklung der Werbe- und Gestaltungssatzung im Austausch mit den Gewerbetreibenden vor Ort
III. Einrichtung und Betrieb eines "Ortes der Begegnung" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Anmietung und Einrichtung eines Ladenlokals, insbesondere als Ort der Begegnung (Recherche geeigneter Immobilien, Ansprache des/der Eigentümer, Anmietung einer geeigneten Immobilie, Renovierung und Ausstattung, Vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit).
2. Initiierung/Betrieb eines zentralen Dialograums für Vereine, Initiativen, Verbände, Bürger*innen, Gewerbetreibende
3. Durchführung von Aktionstagen zu ausgewählten Themen in Kooperation mit lokalen kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen sowie anderen Akteur*innen
IV: "Öffentlichkeitsarbeit & Beteiligung" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der Umsetzung der Projekte eines ISEK
2. Entwicklung, Organisation und Durchführung neuer Veranstaltungsformate
3. Erarbeitung von Pressemitteilungen im Rahmen der Umsetzung der Projekte eines ISEK und regelmäßige Herausgabe eines Newsletters sowie Unterstützung digitales Marketing
4. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (Aktive Bewerbung von "Best-Practice-Beispielen" im Programmgebiet, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
V. "Prozessvermittlung/Prozesssteuerung/ Anwendung Indikatorenset" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Erstellung eines Sachstandsberichts (mindestens halb-jahresweise) zu den geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen des Zentrenmanagements
2. Erhebung und Zeitvergleich prozessbegleitender quantitativer Indikatoren wie sozioökonomischer Merkmale der Passanten durch Passantenbefragungen oder der Leerstandsquote und Vergleich mit statistischen Werten
3. Erhebung und Zeitvergleich prozessbegleitender qualitativer Indikatoren wie
- Durchführung Imageumfrage von Passanten und lokalen Gewerbetreibenden
4. Auswertung der vorgenannten prozessbegleitenden Indikatoren
5. Zusammenführung Indikatorenset zur Überwachung der Zielerreichung und Wirkungen der Maßnahmen in einem kurzen Bericht zum Projektabschluss
6. Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen
7. Mitwirkung bei der Erstellung von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen (bei Bedarf)
"Matrix zur Auswertung der bürobezogenen Referenzen (Zentrenmanagement)" (max. 26 Punkte pro Referenz):
I. Allgemein
1. Begleitungsdauer
über 4 Jahre = 5 Punkte
4 Jahre = 4 Punkte
3 Jahre = 3 Punkte
2 Jahre = 2 Punkte
1 Jahr = 1 Punkt
unter 1 Jahr = Ausschluss
2. Bearbeitungszeitraum
2019 - 2022 = 3 Punkte
2015 - 2018 = 2 Punkte
2012 - 2014 = 1 Punkt
vor 2012 = Ausschluss
Zentrenmanagement
(für II bis V gilt: erfüllt = 1 Punkt, nicht erfüllt = 0 Punkte)
II. Grundlegende Beratungs- und Unterstützungsleistungen:
1. Tätigkeit als direkte/r Ansprechpartner/in vor Ort mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort tätigen Unternehmen, den Immobilieneigentümer/innen, aber auch neuen Nutzern
2. Unterstützung von lokalen Netzwerken, Initiativen und Aktionen, die die Stadtbezirkszentren lebendig und multifunktional gestalten wollen
3. Aufbau und Betreuung des Verfügungsfonds ein-schließlich insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung der Vergaberichtlinien, Koordination und Organisation der Verfügungsfondsgremien sowie des Antragsverfahrens inkl. Prüfung
4. Mitwirkung an der Evaluation und Weiterentwicklung der Werbe- und Gestaltungssatzung im Austausch mit den Gewerbetreibenden vor Ort
III. Einrichtung und Betrieb eines "Ortes der Begegnung" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Anmietung und Einrichtung eines Ladenlokals, insbesondere als Ort der Begegnung (Recherche geeigneter Immobilien, Ansprache des/der Eigentümer, Anmietung einer geeigneten Immobilie, Renovierung und Ausstattung, Vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit).
2. Initiierung/Betrieb eines zentralen Dialograums für Vereine, Initiativen, Verbände, Bürger*innen, Gewerbetreibende
3. Durchführung von Aktionstagen zu ausgewählten Themen in Kooperation mit lokalen kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen sowie anderen Akteur*innen
IV: "Öffentlichkeitsarbeit & Beteiligung" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der Umsetzung der Projekte eines ISEK
2. Entwicklung, Organisation und Durchführung neuer Veranstaltungsformate
3. Erarbeitung von Pressemitteilungen im Rahmen der Umsetzung der Projekte eines ISEK und regelmäßige Herausgabe eines Newsletters sowie Unterstützung digitales Marketing
4. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (Aktive Bewerbung von "Best-Practice-Beispielen" im Programmgebiet, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
V. "Prozessvermittlung/Prozesssteuerung/ Anwendung Indikatorenset" im Rahmen des Zentrenmanagements:
1. Erstellung eines Sachstandsberichts (mindestens halbjahresweise) zu den geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen des Zentrenmanagements
2. Erhebung und Zeitvergleich prozessbegleitender quantitativer Indikatoren wie sozioökonomischer Merkmale der Passanten durch Passantenbefragungen oder der Leerstandsquote und Vergleich mit statistischen Werten
3. Erhebung und Zeitvergleich prozessbegleitender qualitativer Indikatoren wie
- Durchführung Imageumfrage von Passanten und lokalen Gewerbetreibenden
4. Auswertung der vorgenannten prozessbegleitenden Indikatoren
5. Zusammenführung Indikatorenset zur Überwachung der Zielerreichung und Wirkungen der Maßnahmen in einem kurzen Bericht zum Projektabschluss
6. Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen
7. Mitwirkung bei der Erstellung von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen (bei Bedarf)
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber":
1. Berufserfahrung der Projektleitung
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
3. Anzahl der gewerteten unterschiedlichen Referenzen (max. 5), in denen das geplante Projektteam zusammengearbeitet hat (die Rollen können auch vertauscht sein)
5 Referenzen = 5 Punkte
4 Referenzen = 4 Punkte
3 Referenzen = 3 Punkte
2 Referenzen = 2 Punkte
1 Referenz = 1 Punkt
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 181 Punkte erreicht werden.
Sonstige Informationen für Bieter:
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter
https://support.cosinex.de/.
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYWTWD5EY5