Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
I. Wertung der TU-Referenzen (zu den Mindestanforderungen siehe unter III.1.3) wie folgt (höchste erreichbare Punktzahl 90 Punkte):
1. Vergleichbarkeit der Referenz im Hinblick auf die Gebäudeart: Gebäude, in dem keine Bildungseinrichtung untergebracht ist: 0 Punkte; Bildungseinrichtung allgemein (z.B. Grundschule, Universität, Fachhochschule): 5 Punkte, Kindergarten: 10 Punkte
2. Erbrachte Planungsphasen: Planung auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ab Leistungsphase 4 HOAI (ab Genehmigungsplanung) 5 Punkte, Planung auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ab Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung) 10 Punkte
3. Baukosten 0 bis 5 Mio. EUR brutto (KGR 200-600 gemäß DIN 276): 0 Punkte; Baukosten 5 bis 10 Mio. EUR brutto (KGR 200-600): 5 Punkte, Baukosten über 10 Mio. EUR brutto (KGR 200-600): 10 Punkte
II. TU-Referenzen i (zu den Mindestanforderungen siehe unter III.1.3) im Hinblick auf nachfolgende Aspekte (Höchste erreichbare Punktzahl 90 Punkte):
1. je Referenz als Nicht-Wohngebäude min. EG 40* (= Effizienzhaus-Stufe 40, also einem Effizienz-haus mit einem Primärenergiebedarf, der max. 40 % des Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz entspricht): 10 Punkte;
2. je Referenz in Holzbauweise 10 Punkte;
3. Errichtung von 3 Gebäuden (wenn die Errichtung des Referenzgebäudes im Wesentlichen parallel mit 2 weiteren Gebäuden erfolgt ist, die jeweils mehr als 650 m2 BGF a (DIN 277) hatten: 10 Punkte.
Die Punkte 1. - 3. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 30 Punkte, für 3 Referenzen 90 Punkte.
III. Gewertet werden Planungs-Referenzen (zu den Mindestanforderungen siehe unter III.1.3) bezogen auf folgende Leistungsbilder: Objektplanung, Planung technischen Ausrüstung der Anlagengruppen ALG 1-3 und ALG 8 Mechanik gemäß HOAI), Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen ALG 4 bis 6 Elektro gemäß HOAI (Je Kriterium und Leistungsbild werden maximal 3 Referenzen gewertet. Die Punkte werden je Leistungsbild und Referenz vergeben). Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. wenn die Referenz die Planung eines Nicht-Wohngebäudes min. EG 40 ("min. EG 40" meint ein Gebäude mit Effizienzhaus-Stufe 40, also einem Effizienz-haus mit einem Primärenergiebedarf, der max. 40 % des Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz entspricht.") enthält: 5 Punkte
2. wenn die Referenz die Planung einer Holzbauweise enthält: 5 Punkte
Die Punkte 1. - 2. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 10 Punkte und für alle Fachplaner (3 Fachrichtungen) insgesamt 90 Punkte (10x2x3=90).