Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
- Umsatz (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 800.000 EUR eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
- Referenzen (VgV / VOB/A (EU)) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sechs abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen bzw. der Teilleistungen in den Jahren 2017-2022 erbracht und abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein.
Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Gewichtung: 70%
Bewertungsmethode:
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
- 5 Punkte = herausragende Referenz, die die Anforderungen übererfüllt
- 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
- 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
- 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
- 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
- 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Vergleichbarkeit
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums: 3
- Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Fachkräfte.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 15 beschäftigte Fachkräfte eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.