Bundesweite Kampagne zum Wert der ambulanten Gesundheitsversorgung

Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.

Bundesweite Kampagne zur Verdeutlichung der Rolle und des Werts der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert und sichergestellt wird.
Ziel einer solchen Werbe- und Informationskampagne ist es, die Leistungsfähigkeit der Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit ihren Teams tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land kümmern, gegenüber Politik und Bevölkerung herauszustellen. Es soll zugleich vermittelt werden, dass die Praxen bessere Rahmenbedingungen benötigen, damit die geschätzte wohnortnahe, niederschwellige Versorgung erhalten und gestärkt werden kann. Hierfür sollen alle geeigneten Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Kurze Beschreibung:
Bundesweite Kampagne zur Verdeutlichung der Rolle und des Werts der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert und sichergestellt wird. Ziel einer solchen Werbe- und Informationskampagne ist es, die Leistungsfähigkeit der Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit ihren Teams tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land kümmern, gegenüber Politik und Bevölkerung herauszustellen. Es soll zugleich vermittelt werden, dass die Praxen bessere Rahmenbedingungen benötigen, damit die geschätzte wohnortnahe, niederschwellige Versorgung erhalten und gestärkt werden kann. Hierfür sollen alle geeigneten Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbv.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbv.de 📧
Telefon: +49 3040051536 📞
Fax: +49 3040051595 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4c55ff38-4ae4-4cbf-97e0-ef4b9c28517d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4c55ff38-4ae4-4cbf-97e0-ef4b9c28517d 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-631368
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird bei der Auftraggeberin unter der Vergabe-Nr. 23-10-1 geführt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bundesweite Kampagne zur Verdeutlichung der Rolle und des Werts der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert und sichergestellt wird.
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Ziel einer solchen Werbe- und Informationskampagne ist es, die Leistungsfähigkeit der Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit ihren Teams tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land kümmern, gegenüber Politik und Bevölkerung herauszustellen. Es soll zugleich vermittelt werden, dass die Praxen bessere Rahmenbedingungen benötigen, damit die geschätzte wohnortnahe, niederschwellige Versorgung erhalten und gestärkt werden kann. Hierfür sollen alle geeigneten Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden.
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Gefordert ist eine einheitliche Multi-Channel-Kampagne unter dem Dach der KBV, die die KVen auf regionale Besonderheiten und Lösungsoptionen optimal anpassen können. Es sollen verschiedene Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden, zum Beispiel Werbespots (TV-Spot wünschenswert), Plakate, Print- und Social-Media-Anzeigen sowie Informationsmaterialien, die die KVen für die eigene Kommunikation anpassen und verwenden können. Die Aufgabe der Agentur liegt in der Entwicklung und Umsetzung der Kampagne gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Für die Auftraggeberin besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Kampagne um jeweils 12 Monate. Die Vertreterversammlung der KBV wird jeweils bis Mitte Dezember über eine Verlängerung sowie die Budgethöhe entscheiden.
Beschreibung der Optionen: s. o. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung
Zusätzliche Informationen:
Dieses Vergabeverfahren wird bei der Auftraggeberin unter der Vergabe-Nr. 23-10-1 geführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen bzw. einzureichen:
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(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder sonstigen eignungsverschaffenden Unternehmen.
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
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(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
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(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:
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(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bewerbers.
(3) Eigenerklärung (eigenes Dokument des Bewerbers): Darstellung der Organisationsstruktur des Bewerbers mit Angabe der Niederlassungen in Deutschland.
(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zu seinen Versicherungen abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen. Die Deckungssumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 2,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr (mind. 2-fach maximiert).
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Der Nachweis der Versicherung erfolgt über die Bereitstellung einer Kopie des Versicherungsscheins. Die Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abschließen kann, muss von einem Versicherungsunternehmen bestätigt werden.
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Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
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Mindeststandards:
Zu (2): Der Bewerber verfügt über mindestens 20 festangestellte Beschäftigte (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter).
Zu (3): Der Bewerber verfügt über eine Organisationsstruktur mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland.
Zu (4): Der Bewerber erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr (mind. 2-fach maximiert) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder bis zur Auftragserteilung eine solche Versicherung abschließen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:
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(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Jahren ein, davon mindestens eine Referenz, die nach dem 01.01.2020 abgeschlossen worden ist. Der Bewerber muss mit den Referenzen seine Kompetenz und Erfahrung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Werbe- und Informationskampagnen nachweisen .
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Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn die Erbringung von Leistungen zur Durchführung einer bundesweiten Werbe- und Informationskampagne im politischen Umfeld in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang (Budget, Laufzeit, Reichweite) vergleichbaren Vorhaben und Leistungsinhalt besteht.
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Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber/in mit Anschrift, Branche und Kontaktmöglichkeit
b) Umfang der erbrachten Leistungen und Zielstellung des Auftrags
c) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
d) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insbes. zum Umfang der erbrachten Leistungen und zur Zielgruppe
e) Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der Zielstellung
f) Gesamtvolumen der Leistung (unter Benennung der Leistungsmengen und der genutzten Medien)
Darüber hinaus ist eine vom Bewerber selbst zu erstellende kurze Beschreibung je Referenzleistung mit Aussagen zu bspw. Art, Umfang und Aufbau, Methodik, Größe, Budgets, Ergebnissen, Zahl der eingesetzten Projektmitglieder, Projektkosten und bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Verlinkungen zu weiteren Mediabeispielen - etwa Video- und/oder Filmbeiträge) beizufügen.
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Die zu erstellende schriftliche Beschreibung je Referenzleistung sollte 3 Seiten DIN A4 , einseitig bedruckt, nicht überschreiten.
Hinweis: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
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Mindeststandards:
Zu (1): Der Bewerber reicht mindestens zwei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens eine Referenz, die nach dem 01.01.2020 abgeschlossen worden ist, ein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5. Sollten danach mehr als vier Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber zu III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung (Referenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Maßgaben gemäß Kapitel 11 der Vergabeunterlage "Informationen zum Vergabeverfahren" bewerten.
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6. Die vier Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als vier Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Belegen zwei (oder mehrere) geeignete Bewerber mit Punktgleichstand den vierten Platz in der ermittelten Rangfolge, entscheidet das Los.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreatividee und Vorschläge zu deren medialer Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): vorgesehene Strategie- und Maßnahmenumsetzung inkl. Medienplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): „Entwicklungsgeschichte“ und Nachhaltigkeit der Kampagne für den Zeitraum nach Abschluss eines Vertragsjahrs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Budgetverteilungsplan
Personaleinsatz und Organisation während der Auftragsausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Für die Erbringung der Leistungen wird nach § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV ein Budget i. H. v. 10.000.000,00 EUR brutto vorgegeben (vgl. Ziff. 12.6 der Vergabeunterlage "Informationen zum Vergabeverfahren").
Kostenkriterium (Gewichtung): 0

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.kbv.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4c55ff38-4ae4-4cbf-97e0-ef4b9c28517d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 201-631368 (2023-10-13)