Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage
von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei
juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag
oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren
Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der
nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der
Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von
Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst
nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden
ausgeschlossen.
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und
Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen
Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme
amVerhandlungsverfahren
aufgefordert.Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt
durchgeführt:
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung der
denkmalgerechten Instandsetzung von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster,
Schloss): 26 Punkte,
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung des
denkmalgerechten Umbaus- oder Modernisierung eines Einzeldenkmals (Burg,
Kirche, Kloster, Schloss) oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen:25
Punkte,
-Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von
denkmalgerechten Dachsanierungsmaßnahmen von Einzeldenkmalen (Burg,
Kirche, Kloster, Schloss)n:25 Punkte,
-Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel: 25 Punke,
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von statisch
konstruktiven Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmalen (Burg, Kirche,
Kloster, Schloss): 22 Punkte
- vorgesehener/e Projektleiter/in, Fachbauleiter/in, Tragwerksplaner/ in: 33
Punkte,
- Anzahl der Mitarbeiter: 20 Punkte.
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.Erfüllen
mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen derart, dass eineobjektive
Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten
Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht
vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75
Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.