a) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
b) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen.
Schlusstermin für die Einreichung von Bieter- / Aufklärungsfragen ist der 06.07.2023.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (
www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
c) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (
www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version
d) Angebotsabgabe:
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
e) Einzureichende Unterlagen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern durch die Vergabestelle hierfür Vordrucke zur Verfügung gestellt werden, ist bei Angebotsabgabe jeweils die neueste veröffentlichte Fassung zu verwenden.
- 213 - Angebotsschreiben
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 07-2019 (Nicht erforderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben.)
- 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
- 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen 12-2017 (Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.)
- 523 Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
- inhaltliches Angebot (LV mit Angebotspreisen als PDF bzw. Angebots-GAEB-Datei)
f) Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Ahlen schreibt zur Sicherung der Kostenobergrenze für das Projekt "Stadthaus" insgesamt 16 Gewerke (also neben dem hier ausgeschriebenen Gewerk noch 15 weitere Gewerke) gleichzeitig aus. Alle 16 Gewerke zusammen entsprechen nach dem aktuellen Stand der Kostenermittlung ca. 84% der Gesamtbaukosten (KG 300+400). Alle 16 ausgeschriebenen Gewerke werden gleichzeitig bzw. in enger zeitlicher Abfolge submittiert und ausgewertet.
Liegen (nach dem Ergebnis der rechnerischen Prüfung und der weiteren Angebotswertung) die Ausschreibungsergebnisse in der Summe aller 16 Gewerke im Rahmen des festgelegten Gesamt-Vergabebudgets für diese 16 Gewerke, werden die jeweils wirtschaftlichsten zuschlagsfähigen Angebote beauftragt.
Falls die Ausschreibungsergebnisse dagegen in der Summe aller 16 Gewerke oberhalb des festgelegten Gesamt-Vergabebudgets für diese 16 Gewerke liegen sollten, müssen die politischen Gremien der Stadt Ahlen über die Fortführung des Projekts entscheiden. Wird kein Beschluss zur Fortführung gefasst, wird das Projekt gestoppt. Die Ausschreibungen für alle 16 Gewerke werden dann aufgehoben, d. h. es wird dann unter anderem in der vorliegenden Ausschreibung kein Auftrag erteilt.
Das festgelegte Gesamt-Vergabebudget für die 16 Gewerke liegt (einschließlich eines Sicherheitszuschlags) bei 28.353.000 EUR brutto.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0Y16WVPH2P