Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es
müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt
worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht,
können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden,
auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
Die Anforderungen gelten für präqualifizierte Unternehmen und
nicht präqualifizierte Unternehmen, welche das Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen haben.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein
Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf
Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls
ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht
beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes (bei Bund: bzw. einer Bescheinigung in
Steuersachen), soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten
Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise /
Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.