Büropapier

LWL-Zentrale Einkaufskoorddination

Rahmenabrufvertrag über den Kauf und Lieferung von Bürokopierpapier

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierpapier
Referenznummer: RVA-009-18-23
Kurze Beschreibung: Rahmenabrufvertrag über den Kauf und Lieferung von Bürokopierpapier
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierpapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LWL-Zentrale Einkaufskoorddination
Postanschrift: Karlstraße 11
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwl.org 🌏
E-Mail: rainer.holthenrich@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591-6401 📞
Fax: +49 251-591-4343 📠
URL der Dokumente: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186782921ff-3902caa279797e71 🌏
URL der Teilnahme: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-562831
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenabruftvertrag über Bürokopierpapier für alle LWL-Einrichtungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LWL-Dienststellen/Einrichtungen gemäß Anlage D

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
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- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
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Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit sind nachstehend mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, mit denen der Bieter Aufträge zur Lieferung von Bürokopierpapier in der Vergangenheit umgesetzt hat und die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
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Sofern eine Rahmenvertragsbeziehung in den letzten 2 Jahren mit dem Auftraggeber über die Lieferung von Büropapier bestanden hat oder besteht, kann der Auftraggeber als eine Referenz benannt werden. Es ist nicht zulässig, einzelne Abteilungen oder Einrichtungen des Auftraggebers als einzelne Referenzen anzugeben.
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Als Referenz gilt immer die Gesamteinheit (z.B. Stadtverwaltung XX). Es ist nicht zulässig, die Gesamteinheit auf einzelne Untereinheiten aufzuteilen, um die Anzahl der Referenzen zu erfüllen (z. B. Stadtverwaltung XX Abteilung aa, Stadtverwaltung XX Abteilung bb).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186782921ff-3902caa279797e71 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 180-562831 (2023-09-14)