Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen
66/2023/20
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Kurze Beschreibung: Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenbeförderung mit Fuhrwerken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der von der Stadt Bad Salzuflen zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst den gesamten Stadtverkehr in Bad Salzuflen.
Dieser beinhaltet...”
Beschreibung der Beschaffung
Der von der Stadt Bad Salzuflen zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst den gesamten Stadtverkehr in Bad Salzuflen.
Dieser beinhaltet sowohl:
▪ „Taktlinien“, die im 30-Minuten bedient werden, wie auch
▪ Linien mit Bedienungsschwerpunkt „Schülerverkehr“ mit unvertaktetem, an den
Bedürfnissen der Schülerbeförderung ausgerichtetem Fahrtenangebot mit stark
divergierenden Fahrtverläufen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-06 📅
Datum des Endes: 2030-07-05 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Anlage 2
Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-07
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 190-595765 (2023-09-28)
Ergänzende Angaben (2023-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 190-595765
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-11-07 📅
Zeit: 08:30
Neuer Wert
Datum: 2023-11-28 📅
Zeit: 10:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_7
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.7. Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-11-07 📅
Zeit: 08:30
Neuer Wert
Datum: 2023-11-28 📅
Zeit: 10:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_6
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.6. Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2024-01-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2024-01-27 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II_1_4
Ort des zu ändernden Textes: II.1.4. Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text: Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen
Neuer Wert
Text: Busverkehrsleistungen auf den Stadtbuslinien in Bad Salzuflen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II_2_4
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4. Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Der von der Stadt Bad Salzuflen zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst den gesamten Stadtverkehr in Bad Salzuflen. Dieser beinhaltet...”
Text
Der von der Stadt Bad Salzuflen zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst den gesamten Stadtverkehr in Bad Salzuflen. Dieser beinhaltet sowohl: ? „Taktlinien“, die im 30-Minuten bedient werden, wie auch ? Linien mit Bedienungsschwerpunkt „Schülerverkehr“ mit unvertaktetem, an den Bedürfnissen der
Schülerbeförderung ausgerichtetem Fahrtenangebot mit stark divergierenden Fahrtverläufen.
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Text:
“Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Stadtbuslinien in Bad Salzuflen. Die Verkehrsleistung beträgt insgesamt ca....”
Text
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Stadtbuslinien in Bad Salzuflen. Die Verkehrsleistung beträgt insgesamt ca. 450.000 Fahrplankilometer / Jahr. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 06.07.2024 (erster Betriebstag) und endet mit Ablauf des
Schuljahres 2029/30 (letzter Schultag vor den Sommerferien 2030).
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Nummer des Abschnitts: II_2_11
Ort des zu ändernden Textes: II.2.11. Optionen
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Text: Optionen: nein
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Text:
“Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen....”
Text
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Nummer des Abschnitts: III_1_1
Ort des zu ändernden Textes: III.1.1. Befähigung zur Berufsausübung
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Text:
“Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 28.08.2023 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Text
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 28.08.2023 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Nummer des Abschnitts: III_1_2
Ort des zu ändernden Textes: III.1.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Text:
“A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Text
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung
des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist, 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat, 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben, 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben, 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat, 7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist, 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung von Ziffer
III.1.2)): 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Sollten Aussagen für einen Bieter nicht zutreffen, muss der Bieter eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und warum die Eignung des Bieters trotzdem gegeben ist. B) Bieter
können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür von dem Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Nummer des Abschnitts: III_1_3
Ort des zu ändernden Textes: III.1.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Neuer Wert
Text:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise...”
Text
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Nummer des Abschnitts: III_2_1
Ort des zu ändernden Textes: III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand
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Neuer Wert
Text: §§ 3 ff. PBZugV
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III_2_2
Ort des zu ändernden Textes: III.2.2. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text: siehe Anlage 2 Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge
Neuer Wert
Text:
“Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen...”
Text
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags.
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Nummer des Abschnitts: VI_3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3. Zusätzliche Angaben
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Neuer Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar;...”
Text
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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Nummer des Abschnitts: II_1_2
Ort des zu ändernden Textes: II.1.2. CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II_2_2
Ort des zu ändernden Textes: II.2.2. Weitere(r) CPV-Code(s)
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Personenbeförderung mit Fuhrwerken📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II_2_2
Ort des zu ändernden Textes: II.2.2. Weitere(r) CPV-Code(s)
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II_2_2
Ort des zu ändernden Textes: II.2.2. Weitere(r) CPV-Code(s)
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Quelle: OJS 2023/S 208-652680 (2023-10-24)