Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln 2 (Südost/Ostrach), 3 (Südwest/Meßkirch) und 4 (Ost/Hohentengen) im Landkreis Sigmaringen in drei Losen

Landkreis Sigmaringen

Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen: 1. Los 1: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag). 2. Los 2: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag). 3. Los 3: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag).

Deadline

Deadline 2026-07-28

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln 2 (Südost/Ostrach), 3 (Südwest/Meßkirch) und 4 (Ost/Hohentengen) im Landkreis Sigmaringen in drei Losen
Kurze Beschreibung:
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen: 1. Los 1: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag). 2. Los 2: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag). 3. Los 3: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E85624667
Titel: Los 1: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Linienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag).
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Abweichende Betriebsaufnahme der Linie 800 am 13.12.2027. Zu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sigmaringen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-08-01 📅
Datum des Endes: 2035-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 10 Verkehrsvertrag Leistungsanpassungen vornehmen.
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept Personal (KP)
Umsetzungskonzept Beschwerdemanagement (KBM)
Umsetzungskonzept Betriebsstörungsmanagement (KBS)
Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E85624667
Titel: Los 2: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch)
Beschreibung der Beschaffung:
Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag).
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Zu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch)
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 10 Verkehrsvertrag Leistungsanpassungen vornehmen. Option 1 „ohne Regiobus“: Der Aufgabenträger behält sich vor, den Ausbau der Linie 7391A zur A-Achse gem. Nahverkehrsplan (Regiobus) nicht umzusetzen. Die entsprechenden Fahrten sind zunächst vollumfänglich Bestandteil der Leistung. Im Rahmen von Option 1 kann der Landkreis die entsprechenden Fahrten abbestellen. Diese Fahrten sind in Fahrplan (Anhang 1b) gesondert gekennzeichnet. Der Aufgabenträger kann diese Option einmalig ziehen, muss dies jedoch spätestens 6 Monate vor Umsetzung tun. Die die Option kann auch vor Betriebsaufnahme gezogen werden. Der Fahrzeugbedarf reduziert sich dadurch nicht. Option 2 „Linie Sehmer“: Die im Fahrplan (Anhang 1b) mit „Option 2“ gekennzeichneten Fahrten sind zunächst vollumfänglich Bestandteil der Leistung. Der Aufgabenträger behält sich im Rahmen der Option 2 vor, 1. entsprechend gekennzeichnete Fahrten im Rahmen abzubestellen (gekenn-zeichnete Fahrten entfallen ganz) bzw. 2. die Bedienung der Haltestellen auf entsprechend gekennzeichneten Teilabschnitte von Fahrten einzuschränken (Bedienung der Haltestellen auf gekennzeichneten Fahrtabschnitten nur zum Ausstieg bzw. nur zum Einstieg). Der Aufgabenträger kann diese Option nur gesamthaft (Abbestellung und Bedie-nungseinschränkung) und nur einmalig ziehen, jedoch spätestens bis 01.08.2027 (Umsetzung vier Kalenderwochen nach Ziehung). Der Aufgabenträger kann die Fahrten der Option 2 einmalig wieder zubestellen bzw. die Bedienungseinschränkung aufheben, muss dies jedoch spätestens einen Kalendermonat vor Umsetzung tun. Die Option kann auch vor Betriebsaufnahme gezogen werden. Der Fahrzeugbedarf reduziert sich dadurch nicht.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 E85624667
Titel: Los 3: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen)
Beschreibung der Beschaffung:
Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen)
Dauer
Datum des Endes: 2037-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Sigmaringen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-28 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 123 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-28 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggaber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Eintragung im relevanten Berufsregister einzusehen.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröff-net wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung e-nes früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Sigmaringen
Nationale Registrierungsnummer: t4975711025410
Postanschrift: Leopoldstr. 4
Postleitzahl: 72488
Postort: Sigmaringen
Region: Sigmaringen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: juergen.kern@lrasig.de 📧
Telefon: +4975711025410 📞
URL: www.landkreis-sigmaringen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85624667 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E85624667 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
Fax: 07219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-368840 (2026-05-27)
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