BÜW_PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg

DB Netz AG (Bukr 16)

BÜW_PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-22 Auftragsbekanntmachung
2023-06-26 Ergänzende Angaben
2023-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungsdienste
Referenznummer: 23FEI65742
Kurze Beschreibung:
BÜW_PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: sevasti.andreadou@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120927748 📞
Fax: +49 71120923690 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/97673594-8088-4d3e-9abe-b4bded84be62 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/97673594-8088-4d3e-9abe-b4bded84be62 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-382723
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. 1. Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH 2. Mailänder Consult GmbH 3. Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH 4. ZPP Ingenieure AG 5. DB Engineering & Consulting GmbH 6. GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH 7. HIC Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH 8. BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieurgesellschaft mbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1_PfA 8.5 – 8.6 (Streckengleise zwischen Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung_ PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Los 1: PfA 8.5 – 8.6 (Streckengleise zwischen Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DETM-0094-M
Bezeichnung des Loses: Los 2: PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung_ PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Los 2: PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Bezeichnung des Loses: Los 3: PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müllheim (Baden))
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung_ PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Los 3: PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müllheim (Baden))
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen
Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg
Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müllheim (Baden)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
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Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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Bauüberwachung:
--Fachbauüberwacher Oberbau

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-22 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Andreadou, Sevasti
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/97673594-8088-4d3e-9abe-b4bded84be62 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Presselstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70193
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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1. Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
2. Mailänder Consult GmbH
3. Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH
4. ZPP Ingenieure AG
5. DB Engineering & Consulting GmbH
6. GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH
7. HIC Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH
8. BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
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-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 121-382723 (2023-06-22)
Ergänzende Angaben (2023-06-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-392047
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 121-382723
ABl. S-Ausgabe: 124
Quelle: OJS 2023/S 124-392047 (2023-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 195-610647
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1_PfA 8.5 – 8.6 (Streckengleise zwischen Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen)
Bezeichnung des Loses: Los 2_PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Kurze Beschreibung: Los 2_PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Bezeichnung des Loses: Los 3_PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müll-heim (Baden))
Kurze Beschreibung:
Los 3_PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müll-heim (Baden))

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-05 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 195-610647 (2023-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BÜW_PfA 8.5–8.9; BÜW Großprojekt KaBa zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg
Referenznummer: 23FEI65742
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überwachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 78a49ee4-c1ac-4cd9-b87f-18809e06551e
Titel: Los 2_PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Beschreibung der Beschaffung: Los 2_PfA 8.6 – 8.7 (Abzw. Gundelfingen bis Abzw. Leutersberg)
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-23 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 790791
Stadt: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - PTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023911189 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: f440c1d5-9436-48c4-9d4c-24e8db8de8b2
Postanschrift: Genthiner Straße 26/27
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Buchhaltung
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3916237125 📞
Fax: +49 3916237199 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-sw-a
E-Mail: sevasti.andreadou@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120927748 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-02+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA 01 Los 2 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete
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Quelle: OJS 2024/S 025-075657 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: b7365ff1-e0a0-4b6c-9e69-7506a55f8374
Titel: Los 1_PfA 8.5 – 8.6 (Streckengleise zwischen Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen)
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1_PfA 8.5 – 8.6 (Streckengleise zwischen Riegel-Malterdingen und Köndringen bis Bf Denzlingen)

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023911189 - Los: 1

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA 01 los 1 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2024/S 025-076001 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-05)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: 8d49a56e-e279-4d31-9bf6-37cf3074004a
Titel: Los 3_PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müll-heim (Baden))
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3_PfA 8.7 – 8.9 (Abzw. Leutersberg bis Streckengleise zwischen Heitersheim und Müll-heim (Baden))

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023911189 - Los: 3

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2024/S 026-076576 (2024-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr Arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohr Arbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2024/S 096-291492 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Salzlandkreis 🏙️

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 03 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich MKA 04 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 03 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten MKA 04 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 158-543737 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA05 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich MKA06 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich MKA07 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA05 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten. MKA06 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten. MKA07 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 158-543801 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 1 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich MKA 2 Die Festlegung der Formbögen Planung Langsamfahrstellen finden Eingang in die Erstellung der Bau- & Betriebsanweisung (Betra). Gemäß der Richtlinie 406.1202 (5) ist festgelegt, dass LA-Einträge (Langsamfahrstellen) ausschließlich im Kontext eines Betra-Antrags durch den Betra-Antragsteller durchgeführt werden dürfen. Die Richtlinie schreibt vor, dass LA-Einträge, die die Einrichtung von Langsamfahrstellen betreffen, unmittelbar mit einem Betra-Antrag in Verbindung stehen müssen. Der Bauüberwacher ist maßgeblich in die Planung der Langsamfahrstellen eingebunden, die integraler Bestandteil des gesamten Bau- & Betriebsanweisungserstellungsprozesses sind. Zusätzlich ist der Bauüberwacher in seiner Funktion als technischer Berechtigter für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung aller technischen Standards und Vorschriften verantwortlich
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA1 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten MKA 2 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Diese speziellen Bereiche erfordern eine präzise Planung, um sicherzustellen, dass Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne den regulären Zugverkehr zu beeinträchtigen. Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die umfassende Planung dieser Langsamfahrstellen, wobei er die technischen Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und Zeitpläne berücksichtigt. Darüber hinaus obliegt es dem Bauüberwacher, die Gleismagnete in Betrieb zu nehmen und außer Betrieb zu setzen. Die Gleismagnete spielen eine entscheidende Rolle im Signalisierungssystem des Schienenverkehrs. Der Bauüberwacher sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme und Abschaltung dieser Magnete gemäß den vorgeschriebenen Verfahren erfolgt, um die reibungslose Funktionalität des Signalsystems zu gewährleisten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 158-544894 (2025-08-18)