Brunnenbau (Hydrothermische Grundwassernutzung + Bewässerung) Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300. Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden, um chemische Ausfällungen zu vermeiden. Der Erkundungsbrunnen soll als Förderbrunnen für die Bewässerung (FB 2) benutzt werden. Hierzu ist den Überflurabschluss (Betonsockel, SEBA-Kappe und Stahlschutzrohr) rückzubauen und am bestehenden Erkundungsbrunnen eine Brunnenstube zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brunnenbohrung
Kurze Beschreibung:
Brunnenbau (Hydrothermische Grundwassernutzung + Bewässerung)
Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300.
Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden,
um chemische Ausfällungen zu vermeiden.
Der Erkundungsbrunnen soll als Förderbrunnen für die Bewässerung (FB 2) benutzt werden. Hierzu ist den Überflurabschluss (Betonsockel, SEBA-Kappe und Stahlschutzrohr) rückzubauen und am bestehenden Erkundungsbrunnen eine Brunnenstube zu errichten.
Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300.
Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden,
um chemische Ausfällungen zu vermeiden.
Der Erkundungsbrunnen soll als Förderbrunnen für die Bewässerung (FB 2) benutzt werden. Hierzu ist den Überflurabschluss (Betonsockel, SEBA-Kappe und Stahlschutzrohr) rückzubauen und am bestehenden Erkundungsbrunnen eine Brunnenstube zu errichten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brunnenbohrung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brunnenbohrung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-24 📅
Datum des Beginns: 2023-07-31 📅
Datum des Endes: 2023-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 099-308838
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt KFB V 7 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in das Handelsregister/die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaften)
*
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
*
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach KFB V 7 sowie Formblatt KFB V 7a, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt KFB VE 6 EU) abzugeben.
*
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt KFB V 7 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in das Handelsregister/die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaften)
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach KFB V 7 sowie Formblatt KFB V 7a, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt KFB VE 6 EU) abzugeben.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300.
Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300.
Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden,
Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden,
um chemische Ausfällungen zu vermeiden.
Der Erkundungsbrunnen soll als Förderbrunnen für die Bewässerung (FB 2) benutzt werden. Hierzu ist den Überflurabschluss (Betonsockel, SEBA-Kappe und Stahlschutzrohr) rückzubauen und am bestehenden Erkundungsbrunnen eine Brunnenstube zu errichten.
Geschätzter Gesamtwert: 178768.75 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe oben II.1.4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 178768.75 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erding
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt KFB V7 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt KFB V7 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt KFB V7 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt KFB V7 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts KFB V 7a (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts KFB V 7a (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
- Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts KFB V 7a (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
- Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts KFB V 7a (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
- Eigenerklärung im Formblatt KFB V 7, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil )
- Eigenerklärung im Formblatt KFB V 7, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil )
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, und die Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt KFB VE 5 EU).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, und die Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt KFB VE 5 EU).
Mindeststandards:
Es muss mindestens ein Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein .
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: 85435 Erding
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt KFB V 7 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in das Handelsregister/die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaften)
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach KFB V 7 sowie Formblatt KFB V 7a, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt KFB VE 6 EU) abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach KFB V 7 sowie Formblatt KFB V 7a, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt KFB VE 6 EU) abzugeben.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 099-308838 (2023-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 167959.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-10 📅
Name: Firma Eder
Postanschrift: Kreuzweg 3
Postort: Hebertsfelden
Land: Deutschland 🇩🇪 Rottal-Inn
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 167959.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 136-436219 (2023-07-13)