Beschreibung der Beschaffung
HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um Parkettarbeiten, die für die Erstellung des Neubaus der Große Oderstraße auszuführen sind. GELTUNGSBEREICH
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten für alle unter der VE 315-01 Holzbodenbeläge zusammengefassten Lieferungen und Leistungen. Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Bestimmungen
(neueste Ausgaben), insbesondere DIN 18299 - ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 18355 - ATV Tischlerarbeiten DIN 18356 - ATV Parkett- und Holzpflasterarbeiten Weiterhin gelten die Richtlinien der Fachverbände und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller (Werksvorschriften). STOFFE, BAUTEILE Für alle verwendeten Materialien sind die entsprechenden Nachweise (Prüfzeugnisse o.ä.) vorzulegen. Sofern in den Leistungspositionen keine Angaben über zu verarbeitende Materialien erfolgen, hat der Bieter anzugeben mit welchen Fabrikaten gearbeitet wird. Hierbei gilt als vereinbart, dass nur bauaufsichtlich zugelassene Fabrikate eingebaut und verarbeitet werden. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Auf die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller wird besonders verwiesen. Es kann ein Prüfzeugnis von einem staatlich anerkannten Materialprüfungsamt gefordert werden. Grundsätzlich sind Materialien und Produkte vorzuziehen, bei denen eine Reststoffrücknahme der Hersteller mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Produktionsprozess über den Verarbeitungsbetrieb erfolgt. Sofern Umweltzeichen des deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. existieren, dürfen nur Produkte mit Umweltzeichen verwendet werden. Erfüllen die Produkte nicht die funktionalen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, hat der Bieter dieses mit seiner Produktwahl anzugeben. Elastische Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen, dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen bzw. Bauteilen verträglich sein. AUSFÜHRUNG Die Ausführung hat nach den Plänen des Architekten zu erfolgen. Diese werden dem AN ausschließlich in digitaler Form über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum (sharepoint) zur Verfügung gestellt, das Bereitstellen der Pläne in Papierform obliegt dem AN. Kosten hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die gestalterischen Vorgaben des Architekten sind verbindlich einzuhalten. Angaben zu Profilabmessungen und Konstruktionsmerkmalen sind zu berücksichtigen. Das Angebot umfasst die Lieferung, Lagerung, Beförderung aller Materialien und Baustoffe zur Einbaustelle, die Herstellung und die fertige Ausführung der beschriebenen Leistungen, einschließlich der Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Für erforderliche Hebezeuge, Montagehilfen, Hilfsgeräte aller Art, etc., die zur Ausführung der Leistungen
erforderlich sind, soweit nicht separat ausgeschrieben, hat der AN selbst zu sorgen. Dabei sind die Geräteabmessungen
und der dadurch erforderliche Aufstellplatz der Örtlichkeit anzupassen und mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen.
Die Ausführung aller Arbeiten hat zu erfolgen nach VOB/C, allen DIN Normen die für die jeweilige Leistung zutreffen, dem geltenden Baurecht, der Baugenehmigung, den anerkannten Regeln der Baukunst, den zutreffenden Richtlinien und den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen,
insbesondere der UVV und der Baustellenverordnung. Weiterhin sind einzuhalten die staatlichen Sicherheitsvorschriften wie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz sowie Rechtsverordnungen wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, ArbeitsmittelbenutzungsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV, etc..
Die Leistungen sind abschnittsweise und zeitversetzt in mehreren Teilabschnitten gemäß Terminplan bzw. nach Angabe des Auftraggebers auszuführen. Die Kosten für die Ausführung in mehreren und zeitversetzten Arbeitsgängen sowie der mehrmalige An- und Abtransport von Material und Mannschaft ist einzukalkulieren.
Vor Ausführung sind alle zu verlegenden Parkettböden und Sockelleisten dem AG zur Bemusterung vorzulegen. Die Richtlinien der Hersteller hinsichtlich der Restfeuchte im Untergrund sind zu beachten und einzuhalten. Die Verträglichkeit von Voranstrichen, Spachtelmassen und Parkettbelägen ist zu gewährleisten.
Das Verlegen des Parketts und der Sockelleisten hat nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen. Die Verarbeitungshinweise des Klebstoffherstellers sind unbedingt einzuhalten. Zu- und Verschnitt ist einzukalkulieren. Begründet durch die spätere Nutzung ist eine erhöhte Ebenheit des Bodens herzustellen. Die maximale Abweichung zur Bezugshöhe (pro Raum) darf nicht mehr wie 1mm betragen. Der Nachweis über die Rutschhemmung der Parkettbeläge ist dem AG vorzulegen. Technische Produktinformationen und Pflege- und Reinigungsanleitungen verwendeter Produkte sind dem AG in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und zu übergeben. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. NEBENLEISTUNGEN
Ergänzend zur VOB/C und ATV sind auch folgende Leistungen Nebenleistungen: Die Vorlage von Qualitäts- und Materialnachweisen.
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen u. überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber
12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in digitaler Form zu übermitteln.