Beschreibung der Beschaffung
HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um Maler- und Lackierarbeiten, die für die Erstellung des Neubaus Wohn- und Gewerbebebauung Große Oderstraße auszuführen sind.
GELTUNGSBEREICH Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten für alle unter der VE 317-00 Malerarbeiten zusammengefassten Lieferungen und Leistungen. Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Bestimmungen
(neueste Ausgaben), insbesondere
DIN 18299 - ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18335 - ATV Stahlbauarbeiten
DIN 18350 - ATV Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18360 - ATV Metallbauarbeiten
DIN 18363 - ATV Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
DIN 18364 - ATV Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18451 - ATV Gerüstarbeiten
Weiterhin gelten die Richtlinien der Fachverbände und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller (Werksvorschriften).
STOFFE, BAUTEILE Für alle verwendeten Materialien sind die entsprechenden Nachweise (Prüfzeugnisse o.ä.) vorzulegen. Sofern in den Leistungspositionen keine Angaben über zu verarbeitende Materialien erfolgen, hat der Bieter anzugeben mit welchen Fabrikaten gearbeitet wird. Hierbei gilt als vereinbart, dass nur bauaufsichtlich zugelassene Fabrikate eingebaut und verarbeitet werden. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Auf die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller wird besonders verwiesen. Es kann ein Prüfzeugnis von einem staatlich anerkannten Materialprüfungsamt gefordert werden. Grundsätzlich sind Materialien und Produkte vorzuziehen, bei denen eine Reststoffrücknahme der Hersteller mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Produktionsprozess über den Verarbeitungsbetrieb erfolgt. Sofern Umweltzeichen des deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. existieren,
dürfen nur Produkte mit Umweltzeichen verwendet werden. Erfüllen die Produkte nicht die funktionalen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, hat der Bieter dieses mit seiner Produktwahl anzugeben. Produkte aus Recycling - Kunststoffen und Altgummi sowie Baustoffe überwiegend aus Altglas sind zu bevorzugen.
Es dürfen nur elastische Dichtstoffe gemäß DIN EN 26927 verwendet werden. Sie müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen, dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten, müssen beschichtbar und mit angrenzenden Baustoffen bzw. Bauteilen verträglich sein.
AUSFÜHRUNG Die Ausführung hat nach den Plänen des Architekten zu erfolgen. Diese werden dem AN ausschließlich in digitaler Form über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum (sharepoint) zur Verfügung gestellt, das Bereitstellen der Pläne in Papierform obliegt dem AN. Kosten hierfür sind einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet. Die gestalterischen Vorgaben des Architekten sind verbindlich einzuhalten. Angaben zu Profilabmessungen und Konstruktionsmerkmalen sind zu berücksichtigen. Das Angebot umfasst die Lieferung, Lagerung, Beförderung aller Materialien und Baustoffe zur Einbaustelle,
die Herstellung und die fertige Ausführung der beschriebenen Leistungen, einschließlich der Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Vom AN Gerüstarbeiten wird ein Fassadengerüst aufgestellt und vorgehalten, Bauaufzug und Kran werden nicht zur Verfügung gestellt. Für darüber hinaus vom AN benötigte Gerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge, Hilfsgeräte aller Art, etc., hat der AN selbst zu sorgen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Kosten hierfür sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dabei sind die Geräteabmessungen und der dadurch erforderliche Aufstellplatz der Örtlichkeit anzupassen und mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen. Die Leistungen sind abschnittsweise und zeitversetzt in mehreren Teilabschnitten gemäß Bauablaufplan bzw. nach Angabe des Auftraggebers auszuführen. Die Kosten für die Ausführung in mehreren und zeitversetzten Arbeitsgängen sowie der mehrmalige An- und Abtransport von Material und Mannschaft ist einzukalkulieren.
Parallel laufende Arbeiten anderer Gewerke sind gem. Bauzeitenplan zu berücksichtigen. Alle Beschichtungen müssen ein geschlossenes, auf sich abgestimmtes System aufweisen. Die Beschichtungen
bzw. Anstriche dürfen nur fabrikfertig gemischte Markenerzeugnisse sein. Spritzarbeiten dürfen nur mit Genehmigung des AG ausgeführt werden. Die vorgesehenen Materialien sind in Bezug auf den Untergrund bzw. auf vorhandene Beschichtungen zu prüfen. Eine Verträglichkeit ist zu gewährleisten. Hilfsstoffe wie z.B. Grundierungen, Spachtelmassen, Ausgleichsmassen, Klebstoffe usw. müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Sie sind auf den jeweiligen Untergrund, untereinander und auf das aufzubringende Beschichtungssystem abzustimmen und fachgerecht nach Herstellervorschrift zu verarbeiten. Die Richtlinien der Hersteller hinsichtlich der Restfeuchte im Untergrund sind zu beachten und einzuhalten. Trockenbauflächen sind in der Position geforderten Qualitätsstufe gemäß Merkblatt Nr. 2 - Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten des Bundesverbandes der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. Darmstadt, zu spachteln. Betonflächen sind in Anlehnung an dieses Merkblatt zu spachteln. Beschläge und Bauteile, deren Oberflächen nicht gestrichen werden sollen sind vor Überstreichen oder Verschmutzen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Technische Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter verwendeter Erzeugnisse sind dem AG in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und zu übergeben. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Be- und Entlüftung innenliegender Räume/Flure während der Bodenbeschichtungsarbeiten ist zu gewährleisten. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.