Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage
III.6) aufgelistet
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen
Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen
(Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der ("allgemeine") Jahresumsatz des
Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in
EUR brutto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR bei
einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs-
unternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der
gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen
werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe
der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt
werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen
(also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit
den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.