Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige
die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem
Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die
deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen
deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie
2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG
angezeigt haben.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/
Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür
vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmen Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den
gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die
das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb
einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen
bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schweren Verfehlungen vorliegen, die
meine/unsere
Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit
Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
- ob das Unternehmen Mitglied einer bestimmten Organisation
ist.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug
Russland.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen
öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022
nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher.