Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- Ersatzneubau und Abbruch von Brückenbauwerken
2. Fakultativ: Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB)
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen.
3. Sonstige geforderte Nachweise:
Fakultativ (aus Eigenerklärung zur Eignung, Teil II. Ergänzende Eignungsnachweise):
- Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
- Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Fakultativ (individuelle Nachweise):
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Nachweise der Fachkunde gemäß BGR 128 und der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der Leistungen, die PCB-haltige Stoffe betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)",
- Qualifikation des Koordinators nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519,
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis,
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG),
- Benennung Aufsteller /Koordinator für die Ausführungsplanung
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton)