BZ BA-403 Hbebühne

Handwerkskammer für Oberfranken

Einbau einer Hebebühne

Deadline

Deadline 2026-09-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BZ BA-403 Hbebühne
Referenznummer: BZ BA-403
Kurze Beschreibung: Einbau einer Hebebühne
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 302 748 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: BZ BA-403
Titel: BZ BA-403 Hebebühne
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Allgemeine Baubeschreibung Die Handwerkskammer für Oberfranken mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung eines Bildungszentrums am Standort Bamberg. Das für die Neubebauung zur Verfügung stehende Baufeld setzt sich aus den Grundstücken mit den Flurnummern 4406/14, 4450/2, 4450/1, teilweise 4408 zusammen. Der Neubau für das Bildungszentrum Bamberg soll ein nachhaltig identitätsstiftendes Ensemble schaffen, das Ankerfunktion im Quartier übernimmt und östlicher Abschluss der perspektivischen Stadtentwicklung südlich der Forchheimer Straße mit Dienstleistungs- und Bildungsnutzungen bildet. Der Charakteristik eines handwerklichen Bildungszentrums entsprechend, wird das Grundstück in Baufeldcluster zoniert, in denen auch Erweiterungsflächen berücksichtigt werden. Innere, äußere Erschließungen vernetzen die Cluster und bilden der Nutzung entsprechende Freiflächen. Die orthogonale Zonierung orientiert sich an der südlichen Erschließungsstraße, da so auch Bezüge zur erwartbaren Bebauung im Westen hergestellt werden. Zur Forchheimer Straße wird ein grüner Puffer mit 10m Breite vorgesehen. Regelhaft und funktionsentsprechend werden die Cluster durch flächige eingeschossige Baukörper gebildet, lediglich ein viergeschossiger „Cube“ im Herzen der Gebäudestruktur leistet die Zeichenhaftigkeit und markiert den Hauptzugang. Für diesen Baukörper wird eine zweigeschossige Aufstockung als Erweiterungsmöglichkeit geplant, die das Konzept weiter stärkt. Gleichzeitig findet hier die Struktur der überhöhten Werkstätten für Holzbearbeitung einen Abschluss. Nach Westen stellt sich das Gebäude linear geschichtet mit zentralem Höhepunkt dar. Nach Osten kammartig mit rhythmisierten Baukörpern und Höfen. Die Ver- und Entsorgung der Werkstätten erfolgt im Osten über eine interne Straße, die im Zweibahnverkehr geplant ist, die Holzwerkstätten werden über den südwestlichen Werkhof erschlossen. Der Hof zwischen den östlichen Hallenbaukörpern der Bautechnik stellt eine thematische Erweiterung der Werkstätten nach außen dar, der mittlere Hof bleibt der attraktiven Wegeverbindung vorbehalten inkl. Anbindung an die Erweiterungsflächen. Liefern, montieren, anschließen und betriebsfertig in Betrieb nehmen einer bodenversenkten Fahrzeug-Hebebühne zur Aufnahme von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zu einer Tragfähigkeit von mindestens 3,5 t. Die Hebebühne ist für den Einsatz in einer Ausbildungs- und Werkstattumgebung vorgesehen und muss für regelmäßige Nutzung, wechselnde Fahrzeugtypen sowie robuste Werkstattbeanspruchung geeignet sein. Die Fahrzeugaufnahme erfolgt an den hierfür vorgesehenen Aufnahmepunkten, z. B. am Schweller oder Rahmen, mittels geeigneter verstellbarer Tragarm- bzw. Aufnahmeeinrichtungen. Die Anlage ist als Unterflur-Hebebühne für den Einbau in eine bauseits hergestellte Betongrube auszuführen. Im abgesenkten Zustand ist eine möglichst bodenebene und überfahrbare Werkstattfläche herzustellen, soweit dies systembedingt möglich ist. Die Hebebühne muss über eine betriebssichere Hub-, Senk- und Synchronisationseinrichtung verfügen. Die Hub- und Senkbewegungen sind gleichmäßig, ruckarm und für den Werkstattbetrieb geräuscharm auszuführen. Erforderliche Sicherheitseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Senken, Fehlbedienung, Quetschstellen und unsynchronen Lauf sind Bestandteil der Leistung. Die Aufnahmeeinrichtungen sind so auszuführen, dass unterschiedliche Fahrzeuggeometrien sicher aufgenommen werden können. Hierzu sind verstellbare, teleskopierbare oder gleichwertige Aufnahmesysteme mit geeigneten, höhenverstellbaren, rutschhemmenden und fahrzeugschonenden Aufnahmetellern vorzusehen. Die Bedienung erfolgt über ein separates Bedienelement zur Wand- oder Stützenmontage in Abstimmung mit der Ausführungsplanung. Das Bedienelement ist mit einem abschließbaren Hauptschalter oder einer gleichwertigen Sicherungsmöglichkeit auszuführen. Betriebs-, Stör- und Sicherheitszustände müssen für das Bedienpersonal eindeutig erkennbar sein.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Forchheimer Str.
Postleitzahl: 96050
Stadt: Bamberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-29 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 3 Nr. 1 VOB/A-EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-29 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung)
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. oder Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Handwerkskammer für Oberfranken
Nationale Registrierungsnummer: 212/114/70035
Postanschrift: Kerschensteinerstraße 7
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: johannes.schlegel@ra-spaengler.de 📧
Telefon: +49 911567740 📞
URL: https://www.hwk-oberfranken.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329510 🌏
Teilnahme-URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329510 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981 53-1277 📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonsti-gen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ge-schäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden. Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben) § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes zu benennen (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 163-585500 (2026-08-21)
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