Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: C-Bogen Klinikum Saarbrücken gGmbH
5088993
Produkte/Dienstleistungen: OP-Ausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“5 fahrbare Durchleuchtungssysteme (C-Bogen) für den Zentral-OP Der Klinikum Saarbrücken gGmbH”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: OP-Ausrüstung📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Saarbrücken beabsichtigt im Zeitraum 2024 - 2026 insgesamt 5 mobile Durchleuchtungsgeräte (C-Bögen) mit digitalem Flachdetektor, einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Saarbrücken beabsichtigt im Zeitraum 2024 - 2026 insgesamt 5 mobile Durchleuchtungsgeräte (C-Bögen) mit digitalem Flachdetektor, einem Generator mit der Möglichkeit zur gepulsten Durchleuchtung und Monitoren gemäß DIN 6868-154 zu beschaffen.
Zur besseren Darstellung des Bedarfs wurden die Anforderungen in drei Gerätekategorien wie folgt aufgeteilt.
Es ist möglich, für mehrere Kategorien den gleichen Gerätetyp anzubieten, sofern alle Anforderungen erfüllt werden.
Dies ist entsprechend im Preisblatt anzugeben. Die ausgeschriebene Lieferleistung umfasst die Lieferung, Montage, betriebsfertige Übergabe lt. MDR und MPBetreibV, Einweisung, sämtliche Abnahmeprüfungen durch den Hersteller (inkl. Festlegung der Konstanzprüfungswerte), sowie die Entsorgung der Verpackungsmaterialien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (gemäß Leistungsverzeichnis)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name):
“Preis (Anschaffungskosten Gerät) 35 % Preis (Geforderte Optionen inkl. Wartung 25 %”
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Anlage 1 Informationen zum Verfahrensablauf
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-17
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergebekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 203-635781 (2023-10-16)