Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Mind. zwei erfolgreich durchgeführte Einsätze mit Tauchgängen an aktiven Hydrothermalfeldern.
- Für mindestens einen der Einsätze ist der Nachweis zu führen, dass dieser von einer Crew zur ROV-Pilotierung und ROV-Betreuung von nicht mehr als 7 Personen durchgeführt wurde.
- Der Bieter belegt für mindestens einen der Einsätze den erfolgreichen Einsatz in einer Konfiguration mit einem Hydrothermalfluidbeprobungssystem mit dem Proben im Temperaturbereich > 300°C genommen wurden.
- Der Bieter belegt für ebenfalls mindestens einen der Einsätze die erfolgreiche Umrüstung des angebotenen ROV in eine zur Erbohrung von Gesteinen (Kernlänge bis 1 Meter) geeignete Konfiguration.
Die vorstehenden Einsätze und die eingesetzte Personenzahl sind in geeigneter Weise z.B. anhand von Fahrtberichten zu belegen
Zusätzlich ist zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.