„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsberei

Polizeipräsidium Niederbayern

„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pathologiedienste
Referenznummer: PV4-8010-05/23
Kurze Beschreibung:
„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pathologiedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pathologiedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Straubing, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Niederbayern
Postanschrift: Wittelsbacherhöhe 9/11
Postleitzahl: 94315
Postort: Straubing
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: helmut.hartl01@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 9421868-1679 📞
Fax: +49 9421868-1689 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d42c4b3f-422d-4cf0-9f28-0c7eba37fc15 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d42c4b3f-422d-4cf0-9f28-0c7eba37fc15 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-372059
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (zu gleichen Konditionen) bis längstens zum 30.09.2027, sofern dem nicht sechs Monate vor Laufzeitende durch eine der Vertragsparteien widersprochen wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d42c4b3f-422d-4cf0-9f28-0c7eba37fc15 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Juni 2027

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern;
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 119-372059 (2023-06-19)