Beschreibung der Beschaffung
1.
Die Vergabestelle zu 1. ist das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD), ein gemeinnütziger Verein. Die Vergabestelle zu 2. Ist eine 100% Tochtergesellschaft der Vergabestelle zu 1. Es muss noch abschließend geklärt werden, ob die Vergabestelle zu 1. oder aber die Vergabestelle zu 2., den Vertrag schließt.
Die CJD Erfurt Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Rechtstellung hat ihre Grundlagen in den Thüringer Schulgesetzen. Aufnahme finden Schülerinnen und Schüler, deren individueller Förderbedarf unter den Bedingungen einer Förderschule mit speziellen sonderpädagogischen Methoden und Angeboten gedeckt werden kann. Derzeit werden 124 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 21 Jahren in 15 Klassen unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den aktuellen und lebenspraktischen Bedürfnissen sowie den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Das Lernen vollzieht sich möglichst in natürlichen und lebenspraktisch bedeutsamen Lernsituationen.
Die Vergabestelle beabsichtigt am Standort Christophorusschule, dort auf dem Außengelände, den Neubau einer barrierefreien Multifunktionssporthalle mit einer Netto-Hallenfläche von 405m2 (15mX27m) und den dazugehörigen Räumen (Empfang, Geräteraum, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Abstellraum) sowie zwei anliegenden Klasseneinheiten. Auf dem Gelände befindet sich eine sanierte ehemalige Kinderkombination, die als Förderschule genutzt wird. Geplant ist der nahe Bau der Turnhalle an die bestehende Immobilie mit überdacht gestaltetem Übergangsbereich.
Die Christophorusschule befindet sich seit dem Schuljahr 1998/1999 am jetzigen Standort und hat sich im umliegenden Wohngebiet gut etabliert. Sie ist sehr gut an den ÖNV angebunden und aus allen Stadtteilen sowie von außerhalb durch Stadtrandnähe sehr gut zu erreichen. Die Multifunktionshalle soll den Lernansprüchen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von 6-21 Jahren (bei steigender Prognose), die ganztags beschult werden, entsprechen.
Es existiert bereits eine Genehmigungsplanung mit zugrundeliegender Entwurfsplanung und ein Brandschutzkonzept (gemäß AHO). Auf dieser Basis wurde auch bereits ein Bauantrag gestellt, der aber noch nicht beschieden ist. Die bisherige Planung ist zwingende Grundlage für die weitere Planung. Die bisherige Planung ist im Anlagenkonvolut zu Teil A der Vergabeunterlagen beigefügt. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf das Anlagenkonvolut Bezug genommen, es ist wesentlicher Bestandteil dieser Vergabe. Die Vergabestelle hat freilich bis dato noch keine Fachplaner beauftragt. Das wird derzeit mittels parallel stattfindender Vergaben bewerkstelligt.
Die derzeit fehlenden Fachplanungen müssen noch in die bisherige Planung integriert werden. Hier bedarf es noch einer entsprechenden Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Planung unter Einbeziehung der bisherigen Objektbeschreibung und Kostenberechnung.
2.
Für die weitere Planung wird in Bezug auf die KG 200 bis 400 ein Kostenrahmen in Höhe von 3.650.000,00 € vorgegeben.
3.
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln in Höhe von 3.015.963,00 € öffentlich gefördert. Grundlage für die Bewilligung der Förderung ist die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO, SS 23 und 44) in der geltenden Fassung i. V. m. der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie SchulBauFR) vom 20. November 2015, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 4912015, Seiten 2184-2186, zuletzt geändert am 6. Januar 2022, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 512022, Seite 221 - 222. Der einschlägige Fördermittelbescheid datiert auf den 15.12.2022; er ist Bestandteil des Anlagenkonvoluts.
4.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“. Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
• Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Planung mit Integration der zukünftigen Fachplanungen unter Einbeziehung der bisherigen Objektbeschreibung und Kostenberechnung (als Zeithonorar)
• Erstellung (auch mehrerer) Fördermittelverwendungsnachweis(e) (als Zeithonorar) unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie(n)
• Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar)
5.
Der zukünftige Auftragnehmer schuldet eine Erbringung der bis dato nicht erbrachten Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 der Objektplanung Gebäude wie folgt:
Erbringung der Besonderen Leistung „Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Entwurfsplanung mit Integration der zukünftigen Fachplanungen unter Einbeziehung der bisherigen Objektbeschreibung und Kostenberechnung“ sowie Erbringung der
Leistungsphase 5: bis Ende Februar 2024
Erstellung der Leistungsphase 6: bis Ende März 2024
Erstellung der Leistungsphase 7: bis Ende Mai 2024
Die bauliche Fertigstellung soll dann bis Ende 2025 erfolgen.
6.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.
7.
Notwendige Leistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung und weitere notwendige Fachplanungen werden rechtzeitig anderweitig vergeben werden.