Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden. Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ClimaHost – 3. alpenweiter Wettbewerb – Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotellerie und Tourismusunterkünften
Referenznummer: Z I 3 VSt - 1963/2026
Kurze Beschreibung:
“Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so...”
Kurze Beschreibung
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region.
Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus.
Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität.
Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell.
Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden.
Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so...”
Beschreibung der Beschaffung
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region.
Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus.
Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität.
Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell.
Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden.
Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 30 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von
mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Tourismus
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Umweltschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Organisation und Durchführung von Wettbewerben
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Veranstaltungsmanagement
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Dokumentationen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird: Darlegung des Umfangs der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird: Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Organisation, Durchführung und Auswertung von Wettbewerben (inkl. Preisverleihung)
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular
03.13 der Vergabeunterlagen ggf. in Verbindung mit Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag”
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und...”
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die
Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen
auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen
Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante
Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 088-313636 (2026-05-06)