Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden. Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ClimaHost – 3. alpenweiter Wettbewerb – Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotellerie und Tourismusunterkünften
Referenznummer: Z I 3 VSt - 1963/2026
Kurze Beschreibung:
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region.
Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus.
Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität.
Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell.
Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden.
Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region.
Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus.
Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität.
Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell.
Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden.
Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1963/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Es ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 30 Monate Dauer
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von
mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-18 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von
mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-12 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV
/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und
Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der
Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV
/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und
Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der
Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich…
… Tourismus
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
… Umweltschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
… Organisation und Durchführung von Wettbewerben
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
… Veranstaltungsmanagement
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
… Dokumentationen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird: Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Organisation, Durchführung und Auswertung von Wettbewerben (inkl. Preisverleihung)
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular
03.13 der Vergabeunterlagen ggf. in Verbindung mit Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird: Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Organisation, Durchführung und Auswertung von Wettbewerben (inkl. Preisverleihung)
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular
03.13 der Vergabeunterlagen ggf. in Verbindung mit Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen…
… ausgewertet
… ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die
Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen
auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen
Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante
Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die
Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen
auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen
Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante
Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-313636 (2026-05-06)