Coburg - Amt 10 - Postdienstleistungen

Stadt Coburg

Postdienstleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-04 Auftragsbekanntmachung
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 1200-0452-2023/001346
Kurze Beschreibung: Postdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a5f886bd8-6246d2c7bfb2a154 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-541045
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Regionallos
Rahmenvertrag Briefversand im Raum PLZ-Gebiet 96XXX
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber besitzt das einseitige Optionsrecht, den bestehenden Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils ein Kalenderjahr zu verlängern. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende über die beabsichtigte Verlängerung.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber besitzt das einseitige Optionsrecht, den bestehenden Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils ein Kalenderjahr zu verlängern. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende über die beabsichtigte Verlängerung.
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Bezeichnung des Loses: Überregionallos
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 Überregionallos:
Rahmenvertrag Briefversand im Raum alle sonstigen PLZ-Gebiete National (Festland und Inseln)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (einseitiges Optionsrecht), soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils drei Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (einseitiges Optionsrecht), soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils drei Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologische Komponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 65,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a5f886bd8-6246d2c7bfb2a154 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 173-541045 (2023-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 10 - Postdienstleistungen
Referenznummer: 1200-0452-2023/001346
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 478 226 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Regionallos
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Regionallos Rahmenvertrag Briefversand im Raum PLZ-Gebiet 96XXX
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die Stadt Coburg legt Wert auf eine ökologische und nachhaltige Handlungsweise. Dieser Aspekt wird auch bei der Vergabe von Leistungen bedacht. Die Bieter haben die Nachhaltigkeit der angebotenen Leistung dazustellen. Insbesondere sollten konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des CO² Ausstoßes und zur Verringerung oder zum Ausgleich von umweltschädlichen Auswirkungen dargestellt werden. Dies kann beispielsweise durch die Angabe der Transportwege und eingesetzte Zustellfahrzeuge (alternative Antriebsformen) belegt werden.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber besitzt das einseitige Optionsrecht, den bestehenden Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils ein Kalenderjahr zu verlängern. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende über die beabsichtigte Verlängerung.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber besitzt das einseitige Optionsrecht, den bestehenden Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils ein Kalenderjahr zu verlängern. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende über die beabsichtigte Verlängerung.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologische Komponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 65.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Überregionallos
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Überregionallos: Rahmenvertrag Briefversand im Raum alle sonstigen PLZ-Gebiete National (Festland und Inseln)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 345 742 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Postdienst Oberfranken
Nationale Registrierungsnummer: 229/239/70057
Postanschrift: Alte Forstlahmer Straße 28
Postleitzahl: 95326
Postort: Kulmbach
Region: Kulmbach 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.kramarczyk@postdienst-oberfranken.de 📧
Telefon: +49 9221 922415 📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 132 484 EUR 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Coburg
Nationale Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561 893155 📞
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 227-716637 (2023-11-23)