Die Universität Paderborn beabsichtigt kurzfristig die Einführung eines Computer-Aided Facility Managements (CAFM).
Das CAFM-System soll künftig als zentrales System die wichtigsten Workflows des zuständigen Sachgebiets abbilden und insgesamt zukunftsfähig aufstellen.
Mit Hilfe des CAFM Systems sollen beschaffte, sowie angemietete infrastrukturelle Güter nachhaltig und effizient verwaltet werden. Zudem soll das System beim Aufbau eines professionellen Störungsmanagements und die Planung und Nachhaltung der Wartung technischer Anlagen im Rahmen der Betreiberverantwortung eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computer-Aided Facility Management (CAFM)
200/41/23/1
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Facility-Management📦
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Paderborn beabsichtigt kurzfristig die Einführung eines Computer-Aided Facility Managements (CAFM).
Das CAFM-System soll künftig als...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Paderborn beabsichtigt kurzfristig die Einführung eines Computer-Aided Facility Managements (CAFM).
Das CAFM-System soll künftig als zentrales System die wichtigsten Workflows des zuständigen Sachgebiets abbilden und insgesamt zukunftsfähig aufstellen.
Mit Hilfe des CAFM Systems sollen beschaffte, sowie angemietete infrastrukturelle Güter nachhaltig und effizient verwaltet werden. Zudem soll das System beim Aufbau eines professionellen Störungsmanagements und die Planung und Nachhaltung der Wartung technischer Anlagen im Rahmen der Betreiberverantwortung eingesetzt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Software für das Facility Management📦
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn
Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang der tatsächlichen Leistungserbringung soll im weiteren Verfahren ermittelt.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärungen, dass
1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und
2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
2. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich CAFM in Deutschland muss bei min. durchschnittlich 1.000.000 Euro netto pro Jahr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre liegen.
3. Der Gesamtumsatz sollte bei min. durchschnittlich 2.000.000 Euro netto pro Jahr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre liegen.
“Etwaige Vorauszahlungen erfolgen ausschließlich gegen die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Bieters.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Mindestanforderung ist, dass das CAFM-System in einem Rechenzentrum (Software as a Service) betrieben werden kann und durch den Bewerber betrieben wird....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mindestanforderung ist, dass das CAFM-System in einem Rechenzentrum (Software as a Service) betrieben werden kann und durch den Bewerber betrieben wird. Es wird der Support in deutscher Sprache realisiert.
2. Es sind 3 Referenzprojekte aus der öffentlichen Verwaltung zu benennen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Insbesondere die Besonderheiten der geteilten Betreiberverantwortung mit einem Landesbetrieb sind hierbei zu berücksichtigen. Die Referenzprojekte sollen dabei mindestens eine realisierte Schnittstelle zu d.velop und zu MACH ERP beinhalten. Weiterhin soll eine Referenz die gleichzeitige Verwaltung von Bürogebäuden, Hörsälen bzw. Veranstaltungsräumen, Laboren und Werkshallen etc. beinhalten.
Die genannten Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Anzugeben sind mindestens der Referenzkunde, Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer, Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Auftragswert.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 1. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 1. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim Wettbewerbsregister elektronisch abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-26
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Anträge/ Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Antrags/ Angebotes...”
Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Anträge/ Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Antrags/ Angebotes nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel.
Anträge/ Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen! Dies gilt ebenso für Angebote, die postalisch an uns gesendet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYPY14PUH2EN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
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Quelle: OJS 2023/S 165-520000 (2023-08-24)