Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt. Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computer Tomograph
Referenznummer: 20260614
Kurze Beschreibung:
Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt. Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.
Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt. Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines neuen Computer-Tomographen. Um den Wartungs- und Reparaturaufwand zu minimieren, sollen die beiden Geräte, die ausgemustert werden sollen, durch ein neues Gerät ersetzt werden, welches ihre beiden Möglichkeiten kombiniert. Um den Verlust an Effizienz, der durch die Reduktion zweier gleichzeitig betreibbarer Geräte auf ein Neues entsteht zu kompensieren, muss das neue Gerät einen automatischen Probenwechsler für mindestens 10 Proben haben. Der Probenwechsler muss die manuelle Einrichtung für alle Proben und die darauffolgenden automatischen Scans dieser erlauben, womit das Gerät maximal effizient genutzt werden kann. Eine genaue Beschreibung anhand von Ausschlusskriterien erfolgt in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung_Anforderungskatalog Neben der Lieferung des Gerätes hat auch eine mindestens 2-tägige Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des LIB zur korrekten Bedienung zu erfolgen. Diese muss die Gerätesicherheit, die Bedienung des Gerätes inklusive der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. manuelle Einstellungen und optimale Auswahl der Strahlparameter, Phasenkontrast, die Nutzung des Probenwechslers, Wechsel der Detektoren) sowie die Rekonstruktion der Scans beinhalten. Die Schulung hat in den Räumlichkeiten des LIB am Gerät stattzufinden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines neuen Computer-Tomographen. Um den Wartungs- und Reparaturaufwand zu minimieren, sollen die beiden Geräte, die ausgemustert werden sollen, durch ein neues Gerät ersetzt werden, welches ihre beiden Möglichkeiten kombiniert. Um den Verlust an Effizienz, der durch die Reduktion zweier gleichzeitig betreibbarer Geräte auf ein Neues entsteht zu kompensieren, muss das neue Gerät einen automatischen Probenwechsler für mindestens 10 Proben haben. Der Probenwechsler muss die manuelle Einrichtung für alle Proben und die darauffolgenden automatischen Scans dieser erlauben, womit das Gerät maximal effizient genutzt werden kann. Eine genaue Beschreibung anhand von Ausschlusskriterien erfolgt in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung_Anforderungskatalog Neben der Lieferung des Gerätes hat auch eine mindestens 2-tägige Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des LIB zur korrekten Bedienung zu erfolgen. Diese muss die Gerätesicherheit, die Bedienung des Gerätes inklusive der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. manuelle Einstellungen und optimale Auswahl der Strahlparameter, Phasenkontrast, die Nutzung des Probenwechslers, Wechsel der Detektoren) sowie die Rekonstruktion der Scans beinhalten. Die Schulung hat in den Räumlichkeiten des LIB am Gerät stattzufinden.
Postanschrift: Adenauerallee 160
Postleitzahl: 53113
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-22 12:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-13 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (in EUR, brutto)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungs-summe ist gefordert - Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungs-summe ist gefordert - Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind. Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es die Lieferung und Bereitstellung eines CT-Gerätes mit den in diesem Verfahren geforderten Funktionen zum In-halt hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind. Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es die Lieferung und Bereitstellung eines CT-Gerätes mit den in diesem Verfahren geforderten Funktionen zum In-halt hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung Russlandsanktionen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY0QD2TN#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 183-652821 (2026-09-18)