Beschreibung der Beschaffung
Hermann-Blohm-Straße 3, 20457 Hamburg
Aufstellung einer zweiriegeligen Containeranlage als temporäre Arbeitsräume
Darstellung des Vorhabens
Die Bauherrin beabsichtigt, das denkmalgeschützte Hauptverwaltungsgebäude in der Hermann-Blohm-Straße 3 zu sanieren. Dabei soll neben der Sanierung der Fassaden (Mauerwerk, Fenster) und des Dachs auch eine komplette Reorganisation des Innenraums einschließlich einer umfangreichen Strangsanierung erfolgen.
Um einen möglichst störungsfreien Ablauf dieser Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen, ist geplant,
150 Arbeitsplätze aus dem Gebäude in Container zu verlagern. Diese sollen über die Dauer von 2
Jahren als Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen dienen, deren Büros saniert werden.
Die Anlage besteht aus insgesamt 2 doppelstöckigen Riegeln, die parallel zueinander mit einem
Abstand von 5 Metern aufgestellt werden. Die Erschließung der oberen Container erfolgt über
außenliegende Treppenläufe, eine innere Erschließung entfällt.
Die Gesamtzahl der Container besteht aus 104 Containern, verteilt auf Riegel 1 = 56 Container und
Riegel 2 = 48 Container. Die genauen Darstellungen und Anforderungen sind der Beschreibung in der
jeweiligen Position zu entnehmen.
Der Aufstellort der Anlage befindet sich auf einem gepflasterten Parkplatz. Der Parkplatz verfügt über
ein Gefälle zur Sicherstellung der Entwässerung in die Haltungen der Siele. Bedingt durch das Gefälle
(ca. 3 bis 5%) müssen die Container entsprechend ausgerichtet werden. Eine entsprechende Position
ist im Titel 1 hinterlegt, bauseitige Leistungen erfolgen nicht.
Der Aufstellort befindet sich auf dem Werftgelände der Fa. Blohm & Voss. Es gelten umfängliche
Sicherheitsmaßnahmen. Zum Betreten des Geländes ist ein Werftausweis notwendig. Die Erteilung
des Ausweises findet zu festgesetzten Terminen statt und ist von allen zum Einsatz auf der Baustelle
vorgesehenen Mitarbeiter*innen persönlich wahrzunehmen.
Resultierend aus den vorstehend genannten Anforderungen ist auf der Baustelle mit einem festen
Stamm an Mitarbeiter*innen zu arbeiten. Änderungen hinsichtlich der eingesetzten Kolonnen sind
daher nicht möglich. Der AN ist daher aufgefordert, einen festen Mitarbeiter*innenstab zu benennen,
einschließlich Vertreter*innen.
Statusbeschreibung
Die Anlage ist beantragt und als grundsätzlich genehmigungsfähig eingestuft. Mit der Erteilung der
Aufstellerlaubnis wird bis zum 31.06.2023 gerechnet.
Hinweis zur Ausschreibung:
Der Mietvertrag für das Gebäude Hermann-Blohm-Straße 3 zwischen der HPA und tkMS wird zurzeit vorbereitet. Sollte sich wider Erwarten ergeben, dass der Mietvertrag nicht abgeschlossen wird, entfällt für die ausgeschriebenen Leistungen die Beschaffungsabsicht mit der Folge, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird.