Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Mediaagenturleistungen - für AOK-Versicherte

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Mediaagentur für Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-26 Auftragsbekanntmachung
2024-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2023-05-26-SYS-DRA
Kurze Beschreibung:
Mediaagentur für Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6K7B/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6K7B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 103-325440
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
a) Zu II.1.5): Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen. b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 27.500.000 EUR (netto).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 24 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit ihren Medienangeboten erfüllt die AOK-Gemeinschaft ihre gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Im Auftrag und mit Vollmacht der AOKs sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung eine Mediaagentur für die gemeinschaftlichen digitalen Medienangebote, die sich an die Versicherten der AOK richten, aber selbstverständlich auch für potenzielle AOK-Versicherte attraktiv sein sollen.
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Die Mediaagentur ist verantwortlich für die Mediakampagnen - bezahlte Content-Distribution - der gemeinschaftlichen digitalen Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Dabei geht es ausschließlich um die Kanäle, die durch den AOK-Contentroom betreut werden - Online/mobile: aok.de und aok.de/magazin (AOK - das Gesundheitsmagazin), Instagram: @aok_wahnsinn_familie, @aok_bodycheck und @talk_it_real, YouTube: AOK - Der Gesundheitskanal sowie TikTok: @aok_gesundheitswissen.
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Die Ziele der Content-Distribution sind dabei: Aufklärung und Information, Sichtbarkeit, Awareness, Engagement und Traffic sowie der Auf- und Ausbau der digitalen Kanäle (siehe Medienzielbild).
Neben der Mediaagentur werden die Auftraggeberinnen eine Lead-Agentur sowie eine Social-Media-Agentur beauftragen. Dabei verantwortet die Lead-Agentur das gesamte Content-Marketing und Corporate Publishing - von der kanalübergreifenden Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe) - für die Zielgruppe AOK-Versicherte. Die Social-Media-Agentur wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft. Alle Agenturen der Auftraggeberinnen werden in einem "Kollaborationsmodell" eng miteinander zusammenarbeiten.
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Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können.
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Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.
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Die Zusammenarbeit soll in Q1/2024 beginnen und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) entnommen werden.
Dauer: 45 Monate
Zusätzliche Informationen:
a) Zu II.1.5): Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 27.500.000 EUR (netto).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
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Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter können bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung den Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche mindestens die im Rahmenvertrag geregelten Haftungsrisiken abdeckt.
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(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Angaben zur Billing Structure aus dem Jahr 2022 (Anlage A2, Ziffer 4):
- Darstellung des Media Mixes der Agentur (Ziffer 4.1). Fehlendes Online-Werbevolumen im Media Mix führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Darstellung des Digital Mixes der Agentur (Ziffer 4.2). Ein prozentualer Anteil <10% bei mindesten einer der Disziplinen führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Darstellung des Mixes an Brand/Performance-Kampagnen der Agentur (Ziffer 4.3). Ein prozentualer Anteil <20% für Performance führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Darstellung zur Kreation von digitalen Werbemitteln (Ziffer 4.4).
- Angabe zur Anzahl der Kunden im Bereich Medialisierung/Distribution von digitalem Content (Ziffer 4.5).
Mindeststandards:
Zu (1) Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die unter Ziffer 4.11 des Rahmenvertrags geregelten Haftungsrisiken mit den dort genannten Summen abdecken:
- 3.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie
- 500.000,- EUR für Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zur Mitarbeiterstruktur aus dem Jahr 2022 (Anlage A2, Ziffer 2):
- Mitarbeiterstruktur/ Kompetenzen am Standort (Ziffer 2.2): Fehlende (<2) Mitarbeiter in den genannten Disziplinen führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Anzahl der Mitarbeiter (FTEs) nach Berufserfahrung in Jahren (Ziffer 2.3)
- Zertifizierung und Qualifikation (Ziffer 2.5)
(2) Darstellung des Teams und der Arbeitsprozesse (Anlage A2, Ziffer 3):
- Teamstruktur (Ziffer 3.1): Die Agentur garantiert ein Kernteam, welches den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung entspricht. Die Angabe von "Nein" führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Qualitätsmanagement (Ziffer 3.2): Beschreibung des Prozesses der Zusammenarbeit zwischen Agentur und Kunde.
- Interner Prozess (Ziffer 3.3): Beschreibung des internen Prozesses der Zusammenarbeit zwischen Media und der Kreation.
(3) Darstellung der Erfahrung (Anlage A2, Ziffer 5): Nachweis von mind. einer aktuellen Referenz (Case Study) aus den letzten fünf Jahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Wird mehr als eine Referenz eingereicht, so wird der Durchschnitt der eingereichten Referenzen gewertet.
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(4) Angaben zu Research, Tools und Systems (Anlage A2, Ziffer 6):
- Expertise bei Adservern (Ziffer 6.1)
- Expertise bei DSP/Tools (Ziffer 6.2)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der unter III.1.2 dieser Bekanntmachung geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aufrechtzuerhalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als vier geeigneten Bewerbern vor, werden die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in der Anlage A2 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
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Sofern bei zwei oder mehreren Bewerbern Punktgleichstand besteht, entscheidet bei gleichplatzierten Bewerbern das Kriterium "Erfahrung in der Gesundheitsbranche/ Contentmarketing in den letzten 5 Jahren" (Ziffer 5.1, Anlage A2) über die Rangfolge. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl in diesem Kriterium ist dann vorrangig in der Bewerberreihenfolge. Sollte auch innerhalb dieses Kriteriums dieselbe Punktzahl erreicht worden sein, entscheidet das Los.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellungen/Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamaufstellung und Präsentation
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden - Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6K7B/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie etwaiger Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen, Anlage A1 der Vergabeunterlagen und Hinweise zur Angebotserstellung, Anlage B1 der Vergabeunterlagen).
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(2) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der letzten Verhandlungsrunde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6K7B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 103-325440 (2023-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit ihren Medienangeboten erfüllt die AOK-Gemeinschaft ihre gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Im Auftrag und mit Vollmacht der AOKs suchte der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung eine Mediaagentur für die gemeinschaftlichen digitalen Medienangebote, die sich an die Versicherten der AOK richten, aber selbstverständlich auch für potenzielle AOK-Versicherte attraktiv sein sollen. Die Mediaagentur ist verantwortlich für die Mediakampagnen - bezahlte Content-Distribution - der gemeinschaftlichen digitalen Kanäle der AOK-Gemeinschaft.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 024-069892
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 103-325440
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit ihren Medienangeboten erfüllt die AOK-Gemeinschaft ihre gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Im Auftrag und mit Vollmacht der AOKs suchte der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung eine Mediaagentur
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für die gemeinschaftlichen digitalen Medienangebote, die sich an die Versicherten der AOK richten, aber selbstverständlich auch für potenzielle AOK-Versicherte attraktiv sein sollen. Die Mediaagentur ist verantwortlich für die Mediakampagnen - bezahlte Content-Distribution - der gemeinschaftlichen digitalen Kanäle der AOK-Gemeinschaft.
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Die Ziele der Content-Distribution sind dabei: Aufklärung und Information, Sichtbarkeit, Awareness, Engagement und Traffic sowie der Auf- und Ausbau der digitalen Kanäle (siehe Medienzielbild). Neben der Mediaagentur werden die Auftraggeberinnen eine Lead-Agentur sowie eine Social-Media-Agentur
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beauftragen. Dabei verantwortet die Lead-Agentur das gesamte Content-Marketing und Corporate Publishing - von der kanalübergreifenden Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe) - für die Zielgruppe AOK-Versicherte. Die Social-Media-Agentur wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft. Alle Agenturen der Auftraggeberinnen werden in einem "Kollaborationsmodell" eng miteinander zusammenarbeiten.
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Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können. Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-09 📅
Name: PIA Media GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern
AOK Nordost
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
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Quelle: OJS 2024/S 024-069892 (2024-01-29)