Ziel des Projektes ist es, einen Gesamtüberblick über die im Fahrzeug eingesetzten eingebetteten Betriebssysteme (einschließlich Virtualisierungsumgebungen) und eine Bewertung der Cybersicherheitseigenschaften zu erhalten. Es sollen dabei die Einsatzbedingungen (Hardwareplattformen, Zugriffsmöglichkeiten auf Steuereinheiten usw.) und das Zusammenspiel der Betriebssysteme im Rahmen der Gesamtfahrzeugarchitektur einbezogen werden. Neben der Betrachtung der aktuell auf dem Markt befindlichen Systeme und einschlägiger Standards soll auch ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben werden. Anforderungen an Fahrzeug-Betriebssysteme aus Cybersicherheitssicht sollen aus den gültigen Regulierungen und Standards abgeleitet werden. Dies schließt Anforderungen an Prüfungen im Rahmen der Typgenehmigung und Marktüberwachung ein. Neben einer Quellenrecherche für den Marktüberblick sollen auch praktische Analysen an verschiedenen Betriebssystemen durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen des Arbeitspakets 5 (AP 5) durchgeführt werden. Der zu erstellende Prüfkatalog soll hier praktisch verifiziert werden können. Ergebnis des Projekts ist eine Studie, die die oben genannten Inhalte umfasst.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Cybersicherheit von Betriebssystemen in software-definierten Fahrzeugen (SecAutomotiveOS)
Referenznummer: Projekt 1017
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projektes ist es, einen Gesamtüberblick über die im Fahrzeug eingesetzten eingebetteten Betriebssysteme (einschließlich Virtualisierungsumgebungen) und eine Bewertung der Cybersicherheitseigenschaften zu erhalten. Es sollen dabei die Einsatzbedingungen (Hardwareplattformen, Zugriffsmöglichkeiten auf Steuereinheiten usw.) und das Zusammenspiel der Betriebssysteme im Rahmen der Gesamtfahrzeugarchitektur einbezogen werden. Neben der Betrachtung der aktuell auf dem Markt befindlichen Systeme und einschlägiger Standards soll auch ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben werden.
Anforderungen an Fahrzeug-Betriebssysteme aus Cybersicherheitssicht sollen aus den gültigen Regulierungen und Standards abgeleitet werden. Dies schließt Anforderungen an Prüfungen im Rahmen der Typgenehmigung und Marktüberwachung ein.
Neben einer Quellenrecherche für den Marktüberblick sollen auch praktische Analysen an verschiedenen Betriebssystemen durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen des Arbeitspakets 5 (AP 5) durchgeführt werden. Der zu erstellende Prüfkatalog soll hier praktisch verifiziert werden können.
Ergebnis des Projekts ist eine Studie, die die oben genannten Inhalte umfasst.
Ziel des Projektes ist es, einen Gesamtüberblick über die im Fahrzeug eingesetzten eingebetteten Betriebssysteme (einschließlich Virtualisierungsumgebungen) und eine Bewertung der Cybersicherheitseigenschaften zu erhalten. Es sollen dabei die Einsatzbedingungen (Hardwareplattformen, Zugriffsmöglichkeiten auf Steuereinheiten usw.) und das Zusammenspiel der Betriebssysteme im Rahmen der Gesamtfahrzeugarchitektur einbezogen werden. Neben der Betrachtung der aktuell auf dem Markt befindlichen Systeme und einschlägiger Standards soll auch ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben werden.
Anforderungen an Fahrzeug-Betriebssysteme aus Cybersicherheitssicht sollen aus den gültigen Regulierungen und Standards abgeleitet werden. Dies schließt Anforderungen an Prüfungen im Rahmen der Typgenehmigung und Marktüberwachung ein.
Neben einer Quellenrecherche für den Marktüberblick sollen auch praktische Analysen an verschiedenen Betriebssystemen durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen des Arbeitspakets 5 (AP 5) durchgeführt werden. Der zu erstellende Prüfkatalog soll hier praktisch verifiziert werden können.
Ergebnis des Projekts ist eine Studie, die die oben genannten Inhalte umfasst.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Projekt 1017
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 13 Monate Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Details entnehmen Sie bittte der Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Details entnehmen Sie bittte der Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-05 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-05 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-05 14:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
3. Referenzen
4. Technische Ausrüstung
5. Qualitätsmanagement
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.3)
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 168-601379 (2026-08-31)