Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (1): Ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung/Qualifikation und Berufserfahrung ist jeweils beizufügen.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 5 Personen. Die vorgesehenen Personen dürfen dabei nicht personenidentisch angegeben werden.
Aufgegliedert in:
Fachbereich Bauoberleitung: Mitarbeiter 1 - Bauoberleitung:
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre als Bauoberleiter im Bereich Verkehrswegebau inklusive Straßenentwässerung und Ingenieurbauwerken auf Bundesfernstraßen ≥ 5 Jahre
- Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojekten auf Bundesfernstraßen im Bereich Verkehrswegebau inklusive Entwässerung und Ingenieurbauwerken als Bauoberleiter ≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto)
- 2 vgl. Referenzen als Bauoberleitung aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 8 sowie
•bei Referenz 1: Objektplanung Verkehrsanlagen für Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen, mind. Lph 8, § 47 HOAI
•bei Referenz 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke auf Bundesfernstraßen, mind. Lph 8, § 43 HOAI
Fachbereich Bauoberleitung: Mitarbeiter 2 - Bauoberleitung (Stellvertretung):
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre als Bauoberleiter im Bereich Verkehrswegebau inklusive Straßenentwässerung und Ingenieurbauwerken auf Bundesfernstraßen ≥ 5 Jahre
- Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojekten auf Bundesfernstraßen im Bereich Verkehrswegebau inklusive Straßenentwässerung und Ingenieurbauwerken als Bauoberleiter: ≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto)
- 2 vgl. Referenzen als mind. stellvertretende Bauoberleitung aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 8 sowie
• bei Referenz 1: Objektplanung Verkehrsanlagen für Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen, mind. Leistungsphase 8, § 47 HOAI
• bei Referenz 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke auf Bundesfernstraßen, mindestens Leistungsphase 8, § 43 HOAI
Fachbereich Bauüberwachung: Mitarbeiter 1 - Bauüberwachung:
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder Berufsqualifikation als Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik
- Anzahl der Berufsjahre in der Bauüberwachung im Straßen- und Verkehrswegebau ≥ 3 Jahre
- 2 vgl. Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 8, § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie Bauüberwachung bei einer mindestens 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig)
Fachbereich Bauüberwachung: Mitarbeiter 2 - Bauüberwachung:
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder Berufsqualifikation als Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik
- Anzahl der Berufsjahre in der Bauüberwachung im Straßen- und Verkehrswegebau und/oder im Ingenieurbau ≥ 3 Jahre
- 2 vgl. Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 8, § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie
• bei Referenz 1: Bauüberwachung bei einer mindestens 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig)
• bei Referenz 2: Bauüberwachung bei mindestens einem Ingenieurbauwerk auf Bundesfernstraßen
Fachbereich Bauabrechnung: Mitarbeiter 1 - Bauabrechnung:
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder Berufsqualifikation als Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik
- Anzahl der Berufsjahre in der Bauabrechnung im Straßen- und Verkehrswegebau ≥ 3 Jahre
- 1 vgl. Referenz aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 8, § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie Bauabrechnung bei einer mindestens 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig)
Zu (2): Das Unternehmen muss mindestens folgende Ausführungen von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erbracht haben:
- 1 vgl. Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Abschluss von Lph 8 (gemäß § 43 HOAI bzw. § 47 HOAI) in oder nach 2018 mit
• Kriterium 1: Leistungsumfang mind. Leistungsphase 8, § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) für ≥ 4-streifige Bundesautobahn (zweibahnig) und
• Kriterium2: Leistungsumfang mind. Leistungsphase 8, § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) auf Bundesfernstraßen
Die Erfüllung der genannten Kriterien 1 und 2 kann durch ein oder mehrere Projekte nachgewiesen werden.
Zu (3): Beschäftigtenzahl/Personalbestand: Geforderter durchschnittlicher jährlicher Mindestpersonalbestand der letzten 3 Jahre je Qualifikation:
-Ing. Bauoberleiter/Ing. stellv. Bauoberleiter gemäß Mindeststandards: mind. 2 Mitarbeiter
- Bauüberwacher gemäß Mindeststandards: mind. 3 Mitarbeiter
- Bauabrechner gemäß Mindeststandards: mind. 2 Mitarbeiter
Zu (4): Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.