Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte,
sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder
öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 5 Arbeitskräfte in
jedem Jahr
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden
sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit
ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
sind für den Nachunternehmer Erklärungen des
Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom
Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare
Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische
Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss
des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen,
wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht
erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb
ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach
Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der
Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im
eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den
NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation
oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den
Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die
Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden
benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff.
III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2
(dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A."