Auftragsbekanntmachung (2026-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dacharbeiten - Nebendach West
Referenznummer: 621/04.2.3_3305a
Kurze Beschreibung:
Vorbereitende und übergeordnete Arbeiten
• Erstellung Verlege-, Gefälledämm und Entwässerungsplä• Nachweisführung Lage- und Windsogsicherheit
• Herstellung bauzeitlicher Notentwässerung
• Oberflächentrocknung und Reinigung der Untergründe
• Herstellung von Kernbohrungen
Abdichtungsarbeiten
• Ausführung Dampfsperre
• Ausführung Wärme- und Gefälledämmschicht
• Ausführung FPO-Dachbahn
• Ausführung Ausgleichsschüttung Perlite
• Ausführung Voranstrich Bitumenlösung
Entwässerung
• Ausführung Haupt- und Notentwässerung Flachdach
Einbauteile
• Ausführung Dachausstieg mit Dunkelklappe, 145x80 cm
• Ausführung Flachdachfenster, rund, 120 cm
• Ausführung Flachdachfenster, rund, 180 cm
• Ausführung Absturzsicherung Seilsicherungssystem
Attika
• Ausführung Attika Bohle Holzwerkstoffplatte
• Ausführung Attika Abdeckung, Alu
Dachbegrünung
• Ausführung Schutzlage aus Polyestervlies
• Ausführung Dränschicht und Filtervlies
• Ausführung Kies 16/32
• Ausführung Extensivsubstrat und Trockenansaat
Vorbereitende und übergeordnete Arbeiten
• Erstellung Verlege-, Gefälledämm und Entwässerungsplä• Nachweisführung Lage- und Windsogsicherheit
• Herstellung bauzeitlicher Notentwässerung
• Oberflächentrocknung und Reinigung der Untergründe
• Herstellung von Kernbohrungen
Abdichtungsarbeiten
• Ausführung Dampfsperre
• Ausführung Wärme- und Gefälledämmschicht
• Ausführung FPO-Dachbahn
• Ausführung Ausgleichsschüttung Perlite
• Ausführung Voranstrich Bitumenlösung
Entwässerung
• Ausführung Haupt- und Notentwässerung Flachdach
Einbauteile
• Ausführung Dachausstieg mit Dunkelklappe, 145x80 cm
• Ausführung Flachdachfenster, rund, 120 cm
• Ausführung Flachdachfenster, rund, 180 cm
• Ausführung Absturzsicherung Seilsicherungssystem
Attika
• Ausführung Attika Bohle Holzwerkstoffplatte
• Ausführung Attika Abdeckung, Alu
Dachbegrünung
• Ausführung Schutzlage aus Polyestervlies
• Ausführung Dränschicht und Filtervlies
• Ausführung Kies 16/32
• Ausführung Extensivsubstrat und Trockenansaat
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 621/04.2.3_3305a
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Lagerstr. 26
Postleitzahl: 82178
Stadt: Puchheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-16 📅
Datum des Endes: 2026-12-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Gemäß § 10a EU Abs. 3 VOB/A kann der öffentliche Auftraggeber, für den Fall, dass eine vom öffentlichen Auftraggeber hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist nach Absatz 1 unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Vorliegend ist eine kurzfristige Neuvergabe von Teilleistungen des Gewerks Dachabdichtung aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem ursprünglich beauftragten Auftragnehmer erforderlich.
Die zeitliche Einhaltung der ansonsten maßgeblichen Regelfrist ist objektiv unmöglich, da die Ausführung der Folgegewerke (Fenster- und Fassadenarbeiten, Elektro, Blitzschutz) nahtlos ineinandergreifen müssen und diese aktuell in der Ausführung ihrer Leistung behindert sind. Folglich resultiert eine erhebliche Verzögerung der gesamten Baumaßnahme mit schwerwiegenden, unvertretbaren finanziellen Verzögerungsschäden für den öffentlichen Haushalt.
Eine Fertigstellung der Dachabdichtungsarbeiten des Nebendachs vor der Schlechtwetterzeit ist zwingend erforderlich für die Weiterführung der Ausbauarbeiten sowie der Sicherstellung der Baufreiheit für die anstehenden Außenanlagenarbeiten. Voraussetzung für die Ausführung der Innenausbaugewerke im Erdgeschoss ist die vollständige Herstellung der Dachabdichtung. Die Dachfläche muss dauerhaft gegen das Eindringen von Niederschlagswasser abgedichtet sein, um eine Durchfeuchtung sowie daraus resultierende Schäden an Bauteilen, Baustoffen und bereits ausgeführten Ausbauleistungen zu vermeiden.
Die Verkürzung auf das gesetzliche Mindestmaß von 18 Kalendertagen ist daher geboten und angesichts des Umfangs und der Komplexität der ausgeschriebenen Leistungen verhältnismäßig.
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Gemäß § 10a EU Abs. 3 VOB/A kann der öffentliche Auftraggeber, für den Fall, dass eine vom öffentlichen Auftraggeber hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist nach Absatz 1 unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Vorliegend ist eine kurzfristige Neuvergabe von Teilleistungen des Gewerks Dachabdichtung aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem ursprünglich beauftragten Auftragnehmer erforderlich.
Die zeitliche Einhaltung der ansonsten maßgeblichen Regelfrist ist objektiv unmöglich, da die Ausführung der Folgegewerke (Fenster- und Fassadenarbeiten, Elektro, Blitzschutz) nahtlos ineinandergreifen müssen und diese aktuell in der Ausführung ihrer Leistung behindert sind. Folglich resultiert eine erhebliche Verzögerung der gesamten Baumaßnahme mit schwerwiegenden, unvertretbaren finanziellen Verzögerungsschäden für den öffentlichen Haushalt.
Eine Fertigstellung der Dachabdichtungsarbeiten des Nebendachs vor der Schlechtwetterzeit ist zwingend erforderlich für die Weiterführung der Ausbauarbeiten sowie der Sicherstellung der Baufreiheit für die anstehenden Außenanlagenarbeiten. Voraussetzung für die Ausführung der Innenausbaugewerke im Erdgeschoss ist die vollständige Herstellung der Dachabdichtung. Die Dachfläche muss dauerhaft gegen das Eindringen von Niederschlagswasser abgedichtet sein, um eine Durchfeuchtung sowie daraus resultierende Schäden an Bauteilen, Baustoffen und bereits ausgeführten Ausbauleistungen zu vermeiden.
Die Verkürzung auf das gesetzliche Mindestmaß von 18 Kalendertagen ist daher geboten und angesichts des Umfangs und der Komplexität der ausgeschriebenen Leistungen verhältnismäßig.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform - elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-06 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform - elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 16a EU-VOB/A
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmen, die für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifiziert sind, führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmen, die für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifiziert sind, führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab: - Eigenerklärung im Formblatt 124 zur Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
- Mit dem Angebot: (1) Eigenerklärung zu 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen unter Verwendung des Formblatts 444 (Referenzbescheinigung), Seiten 1 und 2 mit den darin geforderten Angaben
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.pdf
- Auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist: (1) Für die vorgelegten Referenzen Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unter Verwendung des Formblatts 444 (Referenzbescheinigung) Seite 3. (2) für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen: Eigenerklärung zur 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen bezogen auf die betreffenden Teilleistungen unter Verwendung des Formblatts 444 Seiten 1-3.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab: - Eigenerklärung im Formblatt 124 zur Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
- Mit dem Angebot: (1) Eigenerklärung zu 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen unter Verwendung des Formblatts 444 (Referenzbescheinigung), Seiten 1 und 2 mit den darin geforderten Angaben
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.pdf
- Auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist: (1) Für die vorgelegten Referenzen Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unter Verwendung des Formblatts 444 (Referenzbescheinigung) Seite 3. (2) für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen: Eigenerklärung zur 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen bezogen auf die betreffenden Teilleistungen unter Verwendung des Formblatts 444 Seiten 1-3.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab: - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Formblatt 124; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu im Angebot (Formblatt 213) die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab: - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Formblatt 124; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen).
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): - Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 6e, 16 - 16d EU VOB/A
(1) Unternehmen geben mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland ab (Formblatt 127 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). (2) Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). (3) Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist folgende Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie-und Handelskammer -Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans abgegeben wurde) -Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt -Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz -qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen) (4) Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
(1) Unternehmen geben mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland ab (Formblatt 127 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). (2) Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ab (Formblatt 124 ausgefüllt; gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen). (3) Nicht für die ausgeschriebenen Leistungen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist folgende Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie-und Handelskammer -Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans abgegeben wurde) -Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt -Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz -qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen) (4) Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 8921762914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 182-648868 (2026-09-18)