Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten - 3. Bauabschnitt Neubau Grundschule

Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn

Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten

Deadline

Deadline 2026-07-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten - 3. Bauabschnitt Neubau Grundschule
Referenznummer: 4/26-31-5-S
Kurze Beschreibung: Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Umbau und Erweiterung Schulzentrum Schönkirchen - 3. Bauabschnitt Grund und Gemeinschaftsschule Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen. Der Neubau, die Sanierung und die Erweiterung beinhalten drei Bauabschnitte. 1. BA NaWi-Fachklassentrakt 3-geschossig 2. BA Grundsanierung mit Neueinrichtung der Förderschule 3-geschossig 3. BA Neubau der Grundschule 2-geschossig Im 3. Bauabschnitt werden 2 Bestandsgebäude und ein Verbindungsgang abgebrochen. Auf der freiwerdenden Fläche wird die neue Grundschule mit Aula in Massivbauweise errichtet. In geringem Umfang sind Umbauarbeiten an angrenzenden Gebäudeteilen vorgesehen. Beschreibung der Baumaßnahme / Gebäudebeschreibung: Der Hauptteil des neuen Schulgebäudes wird zweigeschossig mit Erd- und Obergeschoss gebaut. Ein Verbindungsteil zum Bestand verfügt über Keller und Erdgeschoss. Baukonstruktion und Materialien: Das Tagsystems besteht aus Stahlbetonsohle + Streifenfundamenten, Stahlbetondecken,-wänden, -stützen und -pfeilern sowie Mauerwerk. Im Kellergeschoss und der Aufzugsunterfahrt sind sowohl Sohle als auch aufgehenden Stahlbetonwände als WU-Konstruktion geplant. Wände in repräsentativen Bereichen werden als Sichtbeton ausgeführt. Gleiches gilt für eine Sitzstufen- und Treppenanlage in der Aula. Ebenfalls in der Aula kommen in Wandbereichen Akustikpaneele zum Einsatz. Der größte Teil der Wände wird geputzt und nach dem Aufbringen eines Vlieses gestrichen. Die Bodenbeläge des Gebäudes sind zum geringen Teil gefliest, der überwiegende Teil ist ein Design Boden auf Polyurethan Basis. In untergeordneten Räumen im Kellerbereich wird der Estrich beschichtet. In allen Fluren und Räumen wurden mit Ausnahme der Aula werden Abhangdecken verbaut. In den Räumen im Regelfall als akustisch wirksame Rasterdecke, in den Fluren als Bandrasterdecke. Die Flachdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte mit einer Gefälledämmung und einer bituminösen Dachhaut. Zusätzlich ist ein Gründachaufbau und in Teilen eine Ausstattung mit einer PV-Anlage vorgesehen. Techn. Gebäudeversorgung: Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Funktionalität ausgelegt und wird im Zuge des Neubaus vollständig erneuert. Die Anbindung der Wärmeversorgung aus dem Bestand bleibt hierbei bestehen. Zur Einhaltung und Sicherstellung des hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Luftwechsels, wird eine neue Lüftung bestehend aus einer maschinellen Lüftung (ein Lüftungsgerät RLT-Anlage 01 "Halle / Aula" mit einer Luftmengen von 7.300 m³/h Zuluft / 7.300 m³/h Abluft und ein Lüftungsgerät RLT -Anlage 02 "Allg. und Sanitärbereiche" mit einer Luftmenge von Zuluft 22.900 m³/h / 22.900 m³/h Abluft realisiert. Die Einbringung der Wärmelasten ist mit neuen "klassische" Planheizkörper und mit einer automatischen Vorlaufregelung vorgesehen. Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung des Warmwasserbedarfs ortsfeste Kleindurchlauferhitzer bis max. 5 kW ausgeführt. Außenanlagen: Der Bereich Außenanlagen beschränkt sich im Zuge dieser Maßnahme auf notwendige Geländeanpassungen, Wegeflächen, Fassadenentwässerung, Traufstreifen sowie Rasenansaat.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Klempnerarbeiten 📦
Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer: 580 Tage
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-30 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-30 10:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Nachforderung von Preisangaben ist ausgeschlossen, falls nicht ein Ausnahmefall gem. § 16a EU Abs. 2 S. 3-5 VOB/A vorliegt (unwesentliche Positionen ohne Wettbewerbsrelevanz).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eintragung in Berufsregister, soweit nötig. Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft. Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.
6 bis 9 GWB.
1 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.
4 GWB.
1 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.
2-3 GWB.
4-5 GWB.
10 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB.
8-9 GWB.
5 GWB.
6 GWB.
3 GWB.
7 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt
124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse.
124.
Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Zu erklären mit Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gem. Formblatt.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer: 010575782-0000-62
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ed4d8f921-29f0be3b5a1163ce 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 119-429219 (2026-06-22)